Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ließ vergangene Woche die Katze aus dem Sack. Er verlautbarte Eckpunkte des geplanten Entwurfs eines „Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“. Es soll geeignet sein, der Krise des Anlegervertrauens in die Finanzmärkte Herr zu werden.

So weit so gut. Der Forderung nach einer anlegergerechten Beratung, dem Führen eines Beratungsprotokolls und die Offenlegung von Provisionen ist nichts entgegenzusetzen. Im Gegenteil.

Den geschlossenen Fonds allerdings einfach unter die Regelungen des WphG fallen zu lassen, zumal mit der expliziten Vorgabe, geschlossene Fonds künftig als Finanzinstrumente zu fassen, würde das Kind mit dem Bade ausschütten. Denn abgesehen davon, dass ein Großteil der freien Vertriebe keine Berechtigung mehr hätte, wäre die künftige Beratung durch KWG-konforme Vertriebe nicht allein deswegen schon besser.

Der Auftakt zum Jahr der Regulierung ist gemacht. Es wird heiße Diskussionen geben, wünscht – im Sinne des geschlossenen Fonds:
Tilman Welther