... Kick-backs sind nicht nur das Thema der Woche, sie werden uns mit Sicherheit noch eine ganze Weile beschäftigen. Das BGH-Urteil vom 20. Januar hat zwar den meisten Wirbel verursacht, reiht sich jedoch ein in eine Kette vergleichbarer Urteile im Januar und Februar.

Sie sprechen trotz kleiner Unterschiede im sachlichen oder prozeduralen Detail dieselbe Sprache: Der Kunde ist darüber ins Bild zu setzen, was sein Gegenüber daran verdient, wenn er ihm gerade diesen und keinen anderen Fonds verkauft.

Bis zu 20 Prozent seien „branchenüblich“, sagt Rechtsanwalt Kälberer. Würde darüber indes vollumfänglich aufgeklärt, so befürchtet die Zunft, würde sich der Kunde natürlich vollends abwenden.

Ich empfehle die Flucht nach vorne: Die Zeit ist reif, Modellen wie Honorarberatung oder Bestandsprovisionen mehr Raum zu gönnen. Es wäre auch das richtige Mittel, die Finanzkrise bei Ihrer Wurzel zu packen, denn es wären Maßnahmen, die Vertrauen stiften.

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther