Seit ein paar Tagen liegt den einschlägigen Verbänden der Entwurf jenes Gesetzes vor, das endlich dem Grauen Kapitalmarkt den Garaus machen soll. Es ist eine Gemeinschaftsproduktion der drei Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Verbraucherschutz. Das kann schon deswegen nichts werden, mag man denken. Und liegt falsch.

Im Wertpapierhandelsgesetz sind bereits einige begrüßenswerte Aufklärungs- und Dokumentationspflichten geregelt, die aber deswegen als nicht auf den Vertrieb geschlossener Fonds übertragbar galten, weil der geschlossene Fonds kein Wertpapier sei. Auch das Kreditwesengesetz erschien als ungeeignet, weil die Gründung eines eigenen Finanzdienstleistungsinstituts dem freien Vertrieb nicht zumutbar ist.

Der jetzt vorliegende Entwurf verzahnt indes geschickt die Passagen aus dem WpHG und dem KWG, die auf die Beratungssituation des freien Finanzdienstleisters bei seinem Kunden übertragbar sind und verfügt zugleich eine Ausweitung der entsprechenden Ausnahmetatbestände in den beiden bestehenden Gesetzen, so dass die technischen Hürden ihrer fehlenden Anwendbarkeit auf den geschlossenen Fonds umschifft werden könnten.

Im fondstelegramm dieser Woche stellen wir Ihnen die Eckpunkte des Entwurfs vor.

Eine gute Woche wünscht
Ihr Tilman Welther