Die Mifid II ist 2014 verabschiedet worden und ist 2017 in deutsches Recht umzuwandeln. Ab Anfang 2018 ist sie dann anzuwenden. In ihrem Artikel 16 verfügt sie, dass jede Kommunikation mit Kunden, die zur Annahme, Übermittlung oder Ausführung eines Kundenauftrags führen könnte, aufzuzeichnen ist. Das heißt insbesondere, dass auch Telefongespräche mit Kunden aufzuzeichnen sind, aber auch firmeninterne Telefonate, die im Zusammenhang mit einem möglichen Abschluss stehen. Der Komplex läuft in den entsprechenden Entwürfen unter der Bezeichnung "Taping".

Die Umsetzung wird nicht ganz einfach sein. Das Strafgesetzbuch schützt nämlich die Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und ahndet Verstöße mit bis zu drei Jahren Haft. Wer Telefonate unbefugt aufzeichnet, den kann die volle Härte des Gesetzes treffen. Aber auch den, der als Finanzdienstleister seine Kundentelefonate künftig nicht aufzeichnet. Entscheidender Punkt ist die notwendige Einwilligung. Eine entsprechende Eingangsfrage am Telefon kann aber ja nicht auch schon aufgezeichnet werden, so dass hier noch eine zusätzliche und gesondert abzugebende Einverständniserklärung erforderlich wäre.

Aber mal ganz abgesehen von den technischen Schwierigkeiten der Umsetzung: Hier wird der ansonsten so hoch gehaltene Datenschutz mit Füßen getreten. Fünf bis sieben Jahre müssen die Aufzeichnungen vorgehalten und auf Zuruf der Behörden zur Verfügung gestellt werden. Zwar fällt in der Mifid der Begriff Vorratsdatenspeicherung nicht. Aber hier wird für Privatanleger etabliert, was für terrorverdächtige Gefährder wegen rechtsstaatlicher Bedenken bisher nicht umgesetzt werden konnte.

Im Prinzip ließe sich ja gutheißen, wenn das Wissen darum, dass mitgeschnitten wird, ein Gespräch versachlicht. Versprechungen, die ein Verkäufer macht, richten sich dann vielleicht eher an dem realistisch Machbaren aus.

Aber wird es den gewünschten Erfolg haben? Die bisherigen Rechtsvorschriften verbieten eigentlich bereits irreführende Kommunikation. Und dennoch gibt es sie in einem Maße, dass man Haare raufen könnte – und zwar nicht die eigenen. Beispiel gefällig? Die schweizerische MDM Group wirbt derzeit für Nachrangdarlehen, die "im Falle der Insolvenz besonders geschützt und somit für denjenigen, der das Geld verleiht zusätzlich attraktiv" seien und bietet einen "garantierten Zins" von "14% bei einer Laufdauer von 1 Jahr oder 18% auf 2 Jahre"!

Das steht im krassen Widerspruch zu aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Was passiert? Nichts. Außer dass der eine oder andere Gierhals das auch noch zeichnet. Ich werde das Angebot jedenfalls und zwar in schriftlicher Form mal die kommenden fünf bis sieben Jahre archivieren.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther