Angebot. Der Blindpoolfonds soll sich über mehrere Zwischengesellschaften an bestehenden und neu zu errichtenden Wasserkraftwerken in Europa und der Türkei beteiligen, wobei der Schwerpunkt auf Projektentwicklungen liegt. Erste Anteilskaufverträge der Investitionsgesellschaft liegen vor. Rund 122 Millionen Euro misst das Gesamtinvestitionsvolumen der Fonds-, Investitions- und der anteiligen Wasserkraftgesellschaften inklusive Agio. Gezeichnet werden kann der Fonds ab 25.000 Euro zuzüglich zwei Prozent Agio. Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zum 31. März 2029 kann eine Beteiligung erstmals ordentlich gekündigt werden, geplant sind sieben bis zehn Jahre Laufzeit. Für DWS ist dies der erste Wasserkraftfonds.

Zielmarkt. Im Jahr 2010 wurden in den OECD-Ländern Europas, zu denen auch die Türkei gehört, rund 16 Prozent des Strombedarfs aus Wasserkraft gedeckt. Von den 817 TWh/a technisch nutzbarer Wasserkraftleistung in den OECD-Staaten Europas werden derzeit bereits 505 TWh/a genutzt. Die noch vorhandenen Potenziale von 312 TWh/a sind überwiegend über kleine und mittlere Kraftwerke erschließbar. Dazu kommen 40 TWh/a in den Nicht-OECD-Ländern Europas. Niederschlagsreiche Standorte mit hohem Gefälle finden sich in den Alpen, in Skandinavien, Südosteuropa und in der Türkei. Wesentlich ist auch die bestehende Nachfrage nach Strom. Die einzelnen Kraftwerke und ihre Standorte sind derart spezifisch, dass Verallgemeinerungen schwierig sind. Wasserkraftwerke haben eine lange Lebensdauer.

Beteiligungsstruktur. Der Fonds beteiligt sich, gemeinsam mit einem DWS-Access-Schwesterfonds sowie mit dem Joint-Venture-Partner Enso GmbH & Co. KG (verflochten mit dem Asset-Manager; Gesellschafter sind TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung GmbH, die Kapsch Immobilien GmbH und die CTI Invest AG), an der Investitionsgesellschaft Enso Hydro GmbH. Der Fonds soll am 20. Dezember 2011 über eine Kapitalerhöhung der Investitionsgesellschaft beitreten. Fonds-, Schwester- und Joint-Venture-Gesellschaft sollen sich mit insgesamt 100 Millionen Euro (maximal 230 Millionen Euro) an der Investitionsgesellschaft beteiligen, von denen insgesamt geplante 70 Millionen (mindestens 25, höchstens 83 Millionen) Euro die Fonds- und Schwestergesellschaft tragen sollen. Die Investitionsgesellschaft investiert, gemeinsam mit lokalen Investoren über Ländergesellschaften oder direkt in Wasserkraftgesellschaften, die sich wiederum direkt oder indirekt an Wasserkraftwerken beteiligen. Im Verhältnis zu den lokalen Investoren wird zumindest eine Mehrheitsbeteiligung der Investitionsgesellschaft angestrebt.

Fondspartner. Eine entscheidende Rolle spielt der 1999, unter anderem als Unternehmen der Familie Frizberg, gegründete Asset-Manager, die österreichische Enso GmbH (Enso). Sie soll geeignete Märkte und Investitionsobjekte identifizieren, Objekte kaufen, die Planung und Errichtung der Kraftwerke leiten, deren Betrieb optimieren und sie später wieder verkaufen. Gesellschafter von Enso sind dieselben wie die des Joint-Venture-Partners, außerdem die Franz Heresch & Co. GmbH und das Management. Der Urgroßvater von Gilbert Frizberg, Franz Heresch, errichtete im Jahr 1902 sein erstes kleines Wasserkraftwerk in der Steiermark. Familie Heresch gründete diverse Maschinenbauunternehmen. Unter anderem war sie im Energie- und Infrastrukturbereich in Südosteuropa, vor allem in Jugoslawien und in der Türkei tätig. Im Jahr 2010 wurde ihr Unternehmen „Energienetzwerk Südost“ umstrukturiert und in Enso GmbH umbenannt, an der neben Familie Frizberg noch zwei weitere Unternehmer-Familien und das Management beteiligt sind. Enso beschäftigt 15 Mitarbeiter, davon sind acht Ingenieure oder Techniker. Bislang hat Enso am Aufbau der Erstinvestitionen in vier Ländern gearbeitet. Die Ingenieure verfügen über mehrjährige Berufserfahrungen im Bau von Wasserkraftwerken, so DWS. Für Enso sind dies jedoch die ersten vollständigen Projektentwicklungen von Wasserkraftwerken. Enso haftet bei leichter Fahrlässigkeit bis maximal fünf Millionen Euro, ausgeschlossen sind indirekte und Mangelfolgeschäden. Der Asset-Manager darf nur der Investitionsgesellschaft und anderen DWS-Fonds Wasserkraftprojekte anbieten, es sei denn, diese entsprechen nicht den Investitionskriterien.

Objekte mit ersten Verträgen. Die Investitionsgesellschaft hat bislang Anteilskaufverträge für insgesamt 13 Wasserkraftwerksgesellschaften in Albanien, Norwegen und in der Türkei geschlossen, davon zwölf unter aufschiebenden Bedingungen. Es handelt sich überwiegend um einfache Laufwasserkraftwerke, die baulich wenig aufwendig sind. Ein Kraftwerk ist in Betrieb, die restlichen sollen zwischen 2012 und 2014 ans Netz gehen. Ihre Nennleistung soll insgesamt 67,7 MW betragen, ihre Jahresproduktion 219 GWh und ihre Jahresstromerlöse 13,67 Millionen Euro erreichen. Die Kraftwerke werden mit Pelton-, Francis- und Kaplan-Turbinen ausgestattet. Die Fallhöhen liegen zwischen neun und 400 Metern, der Wasserdurchfluss zwischen 0,75 und 42 Kubikmetern pro Sekunde. Die Leistung der einzelnen Anlagen dürfte folglich sehr stark differieren. Die Lizenzverträge sollen zwischen 35 und 49 Jahren laufen. Im Anschluss werden die Kraftwerke zum Großteil entschädigungslos an den jeweiligen Staat übergeben. Die nach Nennleistung gewichteten Investitionskosten samt Bauzeitzinsen sollen im Durchschnitt bei 518 Euro je MWh pro Jahr und zwischen dem 6,3- und 8,4-Fachen der vor Ort erwarteten Stromerlöse liegen. Die Investitionsgesellschaft hat bislang stets eine Mehrheitsbeteiligung an den Wasserkraftwerksgesellschaften erworben.

Investitionskriterien. Im Gesellschaftsvertrag ist lediglich verankert, dass der Fonds Anteile an Gesellschaften erwirbt, die mittelbar oder unmittelbar Eigentümer von Wasserkraftwerken sind oder über Lizenzen zum Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken verfügen. Der Fonds beteiligt sich langfristig an der Investitionsgesellschaft. Nicht im Gesellschaftsvertrag verankert und damit nicht im gleichen Maße verbindlich sind unter anderem nachfolgende Kriterien: Die Gesellschaften, an denen sich der Fonds beteiligt, müssen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Wasserkraftwerks sein. Es werden konkrete Länder in Europa benannt. Insgesamt soll die Investitionsgesellschaft vier Wasserkraftwerksbeteiligungen in mindestens drei Ländern halten. Dabei dürfen maximal 70 Prozent in südosteuropäischen Nicht-EU-Staaten und in der Türkei investiert werden. Die Investitionsgesellschaft darf nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaften haften, in die sie investiert. Letztere müssen ordnungsgemäß gegründet und dürfen nicht börsennotiert sein. Die Grundstücksnutzung muss rechtlich gesichert, Bau- und Betriebsgenehmigungen vorhanden oder erzielbar sein. Die Kraftwerke müssen Jahrhunderthochwassern standhalten, die lokalen Umweltschutzerfordernisse erfüllen und eine zufriedenstellende Rentabilität erwarten lassen. Die Investitionsgesellschaft soll die Investitionen im Durchschnitt zu maximal 65 Prozent fremdfinanzieren, der Darlehensanteil je Objekt darf dabei maximal 80 Prozent erreichen. Für den Verkauf der Anteile an einer Wasserkraftwerksgesellschaft durch die Investitionsgesellschaft wird angestrebt, dass die anderen Gesellschafter der Wasserkraftwerksgesellschaft ebenfalls zum Verkauf verpflichtet werden. Eine Versicherung soll politische Länderrisiken abdecken. Die Gesellschafter des Fonds können die Änderung der Investitionskriterien beschließen.

Finanzierung. Angenommen wurde eine durchschnittlich 75-prozentige Beteiligung der Investitionsgesellschaft an den Wasserkraftwerken. Fonds- und Investitionsgesellschaft finanzieren sich vollständig aus Eigenkapital, letztere darf Zwischenfinanzierungsmittel, bei einem Direkterwerb eines Kraftwerks auch langfristige Kredite, aufnehmen. Die Wasserkraftwerksgesellschaften finanzieren sich maximal zu 65 Prozent aus Darlehen, angestrebt sind 60 Prozent. Prognostiziert wurde, dass Investitions- und Fondsgesellschaft und anteilig die Wasserkraftgesellschaften insgesamt 45 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens inklusive Agio aus Eigenkapital erbringen, 49 Prozent aus Fremdkapital, sechs Prozent aus Umsatzsteuererstattungen und Zinserträgen (bei zwei Prozent jährlicher Verzinsung). Bislang wurden noch keine Darlehensverträge geschlossen. 84,8 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens inklusive Agio sollen für den Erwerb und die Errichtung der Wasserkraftwerke, einschließlich Stempelsteuer und Versicherungsbeiträge verwendet werden, 2,9 Prozent für Finanzierungskosten während der Bauzeit, 0,2 Prozent bilden Liquiditätsreserven. Strukturbedingt eher hohe 12,1 Prozent sind Fondsnebenkosten, das entspricht entsprechend hohen 26,9 Prozent des Eigenkapitals inklusive Agio. Da die Wasserkraftwerksgesellschaften neben dem Euro auch Fremdmittel in US-Dollar und in ihrer jeweiligen Landeswährung aufnehmen können, sind Währungsrisiken möglich. Etwaige Nebenkosten der Ländergesellschaften wurden nicht berücksichtigt. Die bereits avisierten Anlagen machen rund 36 Prozent der im Investitionsplan dargestellten Herstellungs- und Nebenkosten (ohne Finanzierungskosten) der Wasserkraftwerke aus.

Laufende Positionen. 2015/2016 sollen die ersten Stromerträge fließen, die von der erzeugten Strommenge und den Strompreisen abhängen. DWS schätzt die Höhe der Betriebskosten auf zehn bis 25 Prozent der Stromerträge. Je Wasserkraftwerk wird mit 25.000 Euro laufenden Nebenkosten gerechnet, zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Fonds- und Investitionsgesellschaft, einschließlich Asset-Manager, verursachen jährlich laufende Nebenkosten in Höhe von insgesamt 3,25 Prozent des Eigenkapitals. Davon entfallen 1,9 Prozent auf den Asset-Manager, die restlichen eher hohen 1,34 Prozent auf Fondsnebenkosten. Hinzu kommen anteilige Beirats-Vergütungen der Investitionsgesellschaft in Höhe von 100.000 Euro jährlich, also rund 0,2 Prozent des Eigenkapitals. Eine Veräußerung der Wasserkraftwerke ist frühestens nach drei bis fünf Betriebsjahren vorgesehen, wenn die Kraftwerke ihren technischen Betrieb optimieren konnten. Angenommen wurde der Verkaufszeitpunkt zum 31. März 2019. Der Verkauf seitens der Investitionsgesellschaft könnte beispielsweise über größtenteils noch zu gründende Ländergesellschaften erfolgen. Der Treuhänder erhält, sofern er als Liquidator tätig wird, 0,5 Prozent der für die Anleger bereitstehenden Liquidität. Ein Prozent der Verkaufserlöse der Investitionsgesellschaft erhält der Asset-Manager.

Rückfluss. Das Ende der Investitionsphase wurde zum 31. März 2016 prognostiziert. Erst im Anschluss ist mit Auszahlungen zu rechnen. Wenn auf der Ebene der Investitionsgesellschaft Erträge in Höhe von 15 Prozent IRR-Rendite jährlich erreicht wurden, gehen 15 Prozent der darüber hinausgehenden Beträge an den Asset-Manager. Der Gesamtmittelrückfluss an die Anleger soll vor Steuern nach sieben Jahren, auch vor Quellensteuereinbehalten, mindestens 180 Prozent ihres Eigenkapitals ohne Agio betragen, mindestens 158 Prozent nach Steuern. Sobald die Anleger Auszahlung in Höhe von 11,9 Prozent jährlich erzielt haben, gehen fünf Prozent der Mehrerlöse an DWS.

Vertragsgestaltung. Der Joint-Venture-Partner kann beide Geschäftsführer der Investitionsgesellschaft und den Beiratsvorsitzenden bestimmen. Der Beiratsvorsitzende der Investitionsgesellschaft, Dr. Frizberg, ist am Joint-Venture-Partner und am Asset-Manager beteiligt. Beschlüsse der Investitionsgesellschaft werden mit 80-prozentiger Mehrheit gefasst, die im Planszenario von Fonds- und Schwestergesellschaft nicht erreicht werden. Fonds- und Schwestergesellschaft verfügen über ein gemeinschaftliches Stimmrecht. Die Geschäftsführung dieses Fonds ist gleichzeitig Geschäftsführung des Schwesterfonds. Da Treuhänder und DWS zur Deutschen-Bank-Gruppe gehören, können sich Interessenkonflikte herausbilden. Eine Gesellschafterversammlung ist bereits beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß eingeladen wurden, dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da die Gesellschafterversammlung eine Änderung der Investitionskriterien beschließen kann. Treugeber können sich nur durch andere Kommanditisten, Treugeber oder durch Personen wirtschaftsberatender Berufe vertreten lassen.

fondstelegramm-Meinung. Seriöse Wasserkraftwerksbeteiligungen sind keine Produkte von der „Stange“, die man sich über einen Makler im Internet beschaffen kann. Jahrelange Kleinarbeit und Erfahrung sind für ihre Realisierung erforderlich, das spiegelt auch dieser Fonds wider. Der Fonds nimmt keine staatlich garantierten Einspeisevergütungen in Anspruch. Die Fondsstruktur ist aufwändig. Ein Risiko liegt im Blindpool. Allerdings ist etwas mehr als ein Drittel der geplanten Investitionssumme bereits vertraglich fixiert. Da die Investitionen in diversen Ländern erfolgen, ist das Risiko der Änderung unterschiedlichster nationaler Gesetze und Vorschriften nicht zu vernachlässigen. Hinzu gesellen sich Abhängigkeiten von geologischen und klimatischen Bedingungen. Da DWS auf Laufwasserkraftwerke in Gebieten mit hohem Gefälle setzt, halten sich die Investitionskosten im Rahmen. Die entscheidende Rolle im Fonds spielt der Asset-Manager. Da Enso zwar mit erfahrenen Ingenieuren im Bereich Wasserkraft besetzt ist, jedoch noch keine Projektentwicklung von Wasserkraftwerken vollständig realisiert hat, schlägt auch das Projektentwicklungsrisiko zu Buche.

Nur für Anleger geeignet, die mit allen Wassern gewaschen sind.