Urteil kassiert. Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 31. Juli 2009 für Recht erkannt, dass die Amann Sachwertbeteiligung 8 (KG 8) weder gegen das Bankengesetz noch gegen das Kollektivanlagegesetz verstoße, nicht zur Dr. Amann-Gruppe gehöre, operativ tätig ist und daher nicht zu liquidieren sei, da dies die unverhältnismäßige Vernichtung von Anlegerkapital bedeute (siehe fondstelegramm vom 21. August 2009). Mit einem Urteil vom 7. Dezember 2011 kassiert Richterin Eva Schneeberger ihr früher gefälltes Urteil wieder. Sie vertritt inzwischen, entgegen ihrem zuvor gefälltem Urteil, die Ansicht, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) ein „schutzwürdiges Interesse“ Jürgen Amanns, der weder finanziell beteiligt noch zeichnungsberechtigt ist, verletze. In der Folge hat sie rückgängig gemacht, was sie doch selbst bereits 2009 richterlich bestätigte: Die KG 8 hatte sich 2007 von Amann gelöst und Gabriele Kubatzki als Beiständin eingesetzt. „Spätestens seit Juni 2007 hat kein koordiniertes Zusammenwirken zwischen der Dr. Amann-Gruppe und der KG 8 mehr stattgefunden, was angesichts der Zerwürfnisse zwischen den Kommanditären der KG 8 und Jürgen Amann offensichtlich ist“, heißt es in der Urteilsbegründung vom 31. Juli 2009. Der jetzt vollzogenen Kehrtwendung der Richterin Schneeberger ging eine Reihe von ihr veranlasster fragwürdiger Verfügungen voraus (fondstelegramm vom 9. Juni 2011). Jürgen Amann machte sie einerseits offenbar glauben, dass er als persönlich haftender Komplementär tatsächlich haften müsste. Er gibt andererseits vor, mittellos zu sein und hat, als im Februar 2011 Klage gegen ihn erhoben wurde, seinen Wohnsitz in Berlin genommen, was seine Komplementärstellung schon formal ausschließt.

Das Gegenteil ist jetzt „gerecht“. Am 14. Juli 2011 verklagte Amann die Finma, weil sie Gabriele Kubatzki ins Handelsregister eintragen ließ. Es sei „Verletzung von Bundesrecht“, dass er vor Eintragung nicht noch mal gehört worden sei. Er fordert wie 2007, dass die Gesellschaften KG 8 und 9 liquidiert werden sollen, denn, so behauptet sein Anwalt Gregor Marcolli, das laufe parallel zu den Anlegerinteressen. Dagegen hatte sich jedoch gerade Kubatzki, unterstützt durch Rechtsanwalt Patrick Hoch, erfolgreich gewehrt. Bereits Ende 2007 war sie von den Anlegern der KGs 8 und 9 zur Geschäftsführerin gewählt worden und hatte sich gegen die Finma erfolgreich für die Fortführung der beiden Gesellschaften eingesetzt, nachdem sich die Anleger eindeutig gegen eine Liquidation ihrer Gesellschaften ausgesprochen hatten. Bevor Kubatzki zur Geschäftsführerin bestellt wurde, entzog der Gerichtspräsident von Zug Jürgen Amann am 28. Juni 2007 die Vertretungsberechtigung für die KG 8. Seit Mai 2007 schützen Grundbuchsperren das Eigentum der Anleger vor Amanns Zugriff. Amann, der inzwischen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Zug angeklagt ist, erhält „aus formaljuristischen Gründen“ vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Kubatzki ist daraufhin die Geschäftsführung wieder entzogen worden, noch bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Die Gesellschaften sind formal nicht mehr geschäftsfähig. Kubatzki und Hoch haben, bereits zum zweiten Mal, Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, zur „Wahrung der Rechte der Anleger der KG 8 und KG 9“, gegen die Marcolli zusätzlich mit Betreibungen vorgeht.

fondstelegramm-Meinung. Dass Amann als „schlechter Verlierer“, so die Einschätzung des fondstelegramms im September vergangenen Jahres, es noch mal probiert, die Gesellschaften unter seine Kontrolle zu bringen, ist vielleicht ja noch nachvollziehbar. Dass er jedoch als erklärtes Ziel hat, die Gesellschaften zu liquidieren, erhält einen wirtschaftlichen Sinn nur vor dem Hintergrund, dass Hotelbetreiber Seiler ein Vorkaufsrecht für den von ihm bewirtschafteten Schweizerhof Zermatt hat. Dass es den beiden jedoch gelingen konnte, die Schweizer Justiz für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ist sehr merkwürdig.