Umwandlungswunsch. Im Februar 2007 teilte die Dr. Amann AG der Eidgenössische Bankenkommission (EBK, seit Januar 2009 Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, kurz Finma) mit, sie wolle ihre KG-Fonds in Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen nach dem neuen Kollektivanlagengesetz umwandeln. Die Antwort fiel für den Initiator ernüchternd aus: Die Voraussetzungen gemäß Kollektivanlagengesetz seien nicht erfüllt. Die EBK setzte Dr. Amann eine Frist: Bis Ende 2007 sollten die Gesellschaften gesetzeskonform ausgestaltet werden, andernfalls würden sie aufgelöst.

Abgelehnt. Im Januar 2008 untersagte die EBK dann Dr. Amann das Fondsgeschäft und beauftragte Ernst & Young damit, einen umfassenden Bericht über die Aktivitäten der Amann-Gruppe zu verfassen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde gar ermächtigt, für alle Gesellschaften der Amann-Gruppe zu handeln. Ende April 2008 lag der Bericht vor. Jürgen Amann, gegen den die Staatsanwaltschaft seit 2006 ermittelt und gegen den in Frankreich ein Berufsverbot verhängt wurde, bezog kurz darauf Stellung und befürwortete die Liquidation der KG-Fonds.

Widerstand. Doch regte sich Widerstand aus der Dr. Amann & Co. VIII Sachwert-Beteiligung KG. Der Fonds finanziert das Hotel Schweizerhof im schweizerischen Zermatt. 26 Millionen Schweizer Franken, knapp die Hälfte des Gesamtvolumens des Fonds, hatten die 350 Anleger der KG investiert. Nur zwei Jahre lang konnten sich die Kommanditisten über planmäßige Auszahlungen freuen, doch schon ab dem Jahr 2005 wurde es eng.

Doch gesetzlich. Fondsbeirätin Gabriele Kubatzki hatte den Züricher Rechtsanwalt Dr. Patrick Hoch für die Dr. Amann & Co. VIII Sachwert-Beteiligung KG mandatiert. Sie bestritt, dass die Amann-Fonds unter das Kollektivanlagengesetz fallen würden und opponierte somit gegen die vermeintliche Ungesetzlichkeit der Fonds. Zunächst ohne Erfolg. Am 20. Mai 2008 verfügte die EBK die Konkurseröffnung über die Dr. Amann AG und die Liquidation der Fondsgesellschaften. Liquidator: Ernst & Young. Das Pikante daran: Ernst & Young ist zugleich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Hotelmanagers des Fondsobjekts, der wiederum über ein Vorkaufsrecht für das Hotel verfügt.

Keine Gruppe. Keine Verflechtung. Gabriele Kubatzki hatte sich zur Geschäftsführerin der Dr. Amann & Co. VIII Sachwert-Beteiligung KG wählen lassen. Doch die EBK versagte die entsprechende Eintragung ins Handelsregister. Als Beiständin des Fonds legte Gabriele Kubatzki vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Es sei fraglich, ob die Dr. Amann & Co. VIII Sachwert-Beteiligung KG als kollektive Kapitalanlagen einzustufen sei, da die Gesellschaft unternehmerisch tätig sei. Der Fonds gehöre nicht zur Amann-Gruppe. Die von der EBK als wirtschaftliche Verflechtungen genannten Vermögensverschiebungen seien auf strafbare Handlungen von Jürgen Amann zurückzuführen.

Verfügung aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Beschwerde für begründet und hat die Verfügung der EBK aufgehoben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2009 könnte auch für die übrigen sechs KG-Immobilienfonds von Dr. Amann von Bedeutung sein, die formaljuristisch nicht zur Klage berechtigt waren. Für eine KG ist es allerdings schon zu spät. Sie wurde im vergangenen Monat von Ernst & Young liquidiert. Die Anleger verloren die Hälfte ihres Kapitals.