Finanzinstrument. Die Regulierung für geschlossene Fonds begann vor fünf Jahren mit Einführung der Gestattungspflicht und der formellen Bafinprüfung. Sie findet nun ihre Fortsetzung mit Kompetenznachweisen insbesondere für Fondsmanager und Vertriebe. Die Branche wehrt sich offiziell nach wie vor, ihr Vehikel „Geschlossener Fonds“ als Finanzinstrument einstufen zu lassen. Ein Schreckensszenario jagte das andere. Wer die viel zitierten Drohkulissen ausblendet und sich ernsthaft mit den Konsequenzen befasst, dürfte bald erkennen, dass die künftigen Erfordernisse durchaus machbar sind.

Beipackzettel. Die mehr als hundert Prospektseiten lesen die wenigsten Investoren. Erst wenn im Fonds etwas schief geht, lassen sie den Prospekt im Nachhinein von Anwälten auf Fehler prüfen. Da liegt es nahe, dass der Gesetzgeber einen Beipackzettel in Form einer Übersicht auf die wichtigsten Parameter des Fonds fordert: Art und Funktionsweise des Fonds, Risiken, Aussichten auf Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Marktbedingungen und sämtliche Kosten. All das soll der Kunde allein anhand des Beipackzettels verstehen können. Bleibt zu hoffen, dass der Beipackzettel – nicht zu verwechseln mit einem Kurzprospekt – das Bewusstsein der Anbieter schärft, die Kunden redlich über die wesentlichen Eckpunkte der Fonds aufzuklären.

Management. Verwirrung stiftet derzeit noch die AIFM-Richtlinie. Wer soll denn da nun genau reguliert werden? Das Management. Aber wer ist letztendlich verantwortlich und fällt die Entscheidung? Der geschäftsführende Kommanditist? Der Geschäftsbesorger? Erschwerend für die Auslegung, wer denn nun die Fäden zieht, kommt hinzu, dass die Zuständigkeiten für Portfoliomanagement und Risikomanagement in der Branche nicht klar festgelegt sind. Bei Dachfonds stellt sich die Frage, inwiefern Manager der Zielfonds zur Rechenschaft zu ziehen sind.

Marktbereinigung. Die Basis für künftige Anforderungen an geschlossene Fonds ist gelegt. Nun kommt es darauf an, Begrifflichkeiten und Verständnisfragen zu klären. Manche Details werden sich erst aus der Praxis heraus nach einer Übergangszeit konkretisieren lassen. Probleme werden die kleinen, unbedachten Anbieter bekommen. Über das voraussichtliche Ausmaß der bevorstehenden Marktbereinigung scheiden sich die Geister. Das war schon im Vorfeld der Prospektpflicht so. Diesmal stehen die Chancen besser, dass sich die Spreu stärker vom Weizen trennt. Für das Gros der Seriösen wird es weitergehen.

Interview. Das Bundesfinanzministerium hatte Anfang Mai einen Diskussionsentwurf für ein Gesetzesvorhaben vorgelegt. Der Entwurf eines Anlegerstärkungs- und Funktionsverbesserungsgesetzes enthält für die Branche viele Reibungspunkte, wie die Rechtsanwälte Carsten Ahlers und Arne Friedrichs von der Sozietät Hansecontract aufzeigen.

Der Gesetzentwurf des BMF zur Regulierung des freien Kapitalmarkts hat die Branche in große Aufregung versetzt. Worin sehen Sie die wesentlichen Punkte des Entwurfs?
Arne Friedrichs: Die geplanten Änderungen sind sehr umfangreich und betreffen insgesamt elf Gesetze und Verordnungen. Sämtliche Maßnahmen sollen dem Anlegerschutz und der stärkeren staatlichen Aufsicht über den freien Kapitalmarkt dienen. Geschlossene Fonds sollen wie Wertpapiere künftig als Finanzinstrumente behandelt werden. Damit unterliegen diese Produkte dem Wertpapierhandelsgesetzes. Die Bafin wird die Prospekte der Anbieter demnächst auf Kohärenz und Verständlichkeit prüfen. Die lediglich formale Vollständigkeitsprüfung gehört dann der Vergangenheit an. Außerdem sollen die Sonderverjährungsfristen für die Prospekthaftung entfallen. Hinzu kommen umfangreiche neue Pflichtangaben in den Prospekten sowie erhöhte Melde- und Dokumentationspflichten. Der Gesetzgeber will zudem eine Datenbank über Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte einrichten. Daneben müssen die Berater erhebliche Qualifikationsanforderungen vorweisen können.

Nun ist für die weitere Diskussion erst mal eine Grundlage geschaffen. Wie bewerten Sie diese Grundlage?
Carsten Ahlers: Für uns entsteht ein wenig der Eindruck, dass das BMF mit dem Diskussionspapier seine maximale Reformlinie darlegen wollte. Ob das Papier tatsächlich dann eins zu eins umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn einige Punkte mit Blick auf den angestrebten Anlegerschutz durchaus zu begrüßen sind, so stellt sich für den Betrachter dennoch die Frage, ob das BMF-Papier nicht über das Ziel hinausschießt. Man kann nur hoffen, dass das BMF für eine sachgerechte Diskussion offen sein wird.

Geschlossene Fonds würden als Finanzinstrument unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Konstellation?
Arne Friedrichs: Folgen der Anwendung des WpHG sind unter anderem das Gebot der anlegergerechten Beratung, die Offenlegung sämtlicher Provisionen, das Führen eines Beratungsprotokolls und die Erstellung eines Produkt-Informationsblatts. Hinzu kommen neue Melde- und Anzeigepflichten gegenüber der Bafin, die nunmehr für die Fonds und ihre Anbieter zu einer echten Aufsicht mit umfassenden Sanktions- und Durchsetzungsmitteln würde. Anlageberater und diejenigen, die vertriebsunterstützend tätig sind, müssen sich künftig bei der Bafin registrieren lassen und ihre Qualifikation nachweisen. Hierfür wird eine zentrale Datenbank bei der Bafin eingerichtet.

Gibt es aus Ihrer Sicht harte Fakten, die dagegen sprechen, dass sich die Branche letztendlich mit den Regelungen arrangieren wird, wie sie es vor fünf Jahren bei der Einführung der Prospektgestattung getan hat?
Carsten Ahlers: Unserer Einschätzung nach wird sich die Branche mit den geplanten Neuregelungen wohl arrangieren, auch wenn dadurch enorme Bürokratie- und Verwaltungskosten entstehen werden. Bereits in der Vergangenheit war es der Branche stets gelungen, auf gravierende Veränderungen des Marktes zeitnah und professionell zu reagieren, beispielsweise bei der Einführung der Prospektpflicht oder bei größeren Steuerrechtsnovellen wie den Paragrafen 5a, 2b und 15b des Einkommensteuergesetzes.

Das komplette Interview bringt die Fondszeitung in ihrer Ausgabe 11-2010. Weitere aktuelle Themen in der Fondszeitung:
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