Handelskurs. Beim Zweitmarkthandel mit geschlossenen Fonds schauen die Akteure vor allem auf den Kurs, zu dem die Anteile gehandelt werden. Doch ob ein Handel für den Käufer oder Verkäufer lukrativ ist, darüber sagt der Handelskurs als solches letztendlich nichts aus. Jeder Fonds ist gesondert zu betrachten und kann auch bei niedrigen Kursen für beide Seiten einen sinnvollen Handel bedeuten.

Bewertungskriterien. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer spielt es eine wesentliche Rolle, ob ein Fonds über die bisherige Laufzeit die Erwartungen erfüllen konnte, welche Perspektiven bestehen und inwiefern Schulden auf der Gesellschaft lasten. Die Entwicklung auf dem Zielmarkt wird zwar oft als Entscheidungskriterium herangezogen, spielt jedoch nur eine Nebenrolle. Der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick der Fondsanbieter, etwa in Gesprächen mit externen Fondspartnern wie den Banken, kommt dagegen eine große Bedeutung bei der Bewertung von Fonds zu. Das Studium der jährlich erscheinenden Leistungsbilanzen reicht da bei Weitem nicht aus. Wesentlich aussagekräftiger sind die Geschäftsberichte der Fondsgesellschaften und die Protokolle von Gesellschafterversammlungen.

Privatanleger. Lange Zeit galten die institutionellen Marktteilnehmer als federführend, weil sie bei der Bewertung von Fonds einen Wissensvorsprung hatten. Sie kauften dann, wenn sich Fonds im Prüfverfahren bewährt hatten, während Privatanleger vorwiegend auf der Verkäuferseite standen, ohne recht einschätzen zu können, wie viel sie für ihre Beteiligung sinnvollerweise verlangen sollten. Zumindest auf der Käuferseite hat sich jedoch einiges bewegt. Hier sind zwar weiterhin vorwiegend auf der Käuferseite zu finden. Sie kommen aber vor allem aus den Reihen der Privatinvestoren, die weniger auf möglichst stabile laufende Rückflüsse als vielmehr auf kurz- bis mittelfristige Wertsteigerungen setzen. Dadurch gewinnt das Geschäft zwar spekulativen Charakter. Wer jedoch langjährige Erfahrungen mitbringt und die Handelskurse einzuschätzen weiß, kann tatsächlich mit geschlossenen Fonds gut verdienen.

Vorkaufsrechte. Vorkaufsrechte hemmen den Zweitmarkt und benachteiligen die Anleger sagen die einen, Vorkaufsrechte schützen die Gesellschafter vor unliebsamen Anteilsinhabern entgegnen die anderen. Beide Seiten liegen nicht falsch. Das entscheidende Kriterium ist jedoch: Beim verkaufswilligen Anleger entstehen klare Nachteile. Potenzielle Käufer fühlen sich von Vorkaufsrechten abgeschreckt, geben unter Umständen erst gar kein Angebot ab. Wenn dann ein Angebot vorliegt, muss sich der Anleger immer erst an den Initiator wenden und abwarten, bis er sich entschieden hat. Zwar sind dem Initiator Entscheidungsfristen gesetzt, doch im schnelllebigen Schiffsgeschäft kann es auf jeden Tag ankommen. Im Zweifelsfall wird der Initiator auch nur dann die Anteile selbst übernehmen, wenn ihm das Geschäft lukrativ erscheint. Mindestens gegenüber dem Anleger hat der Initiator des eigenen Fonds einen Wissensvorsprung, was zu der Annahme führen kann, dass er einen Insiderhandel betreibt, wenn er selbst kauft.

Schiffe. Der Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen bleibt in Bewegung. Dafür werden allein schon die vielen Fonds sorgen, die in der Post-Lehman-Phase als opportunistische Anlagevehikel aufgelegt wurden. Auf der Suche nach Schnäppchen hat sich der Kauf von Direktbeteiligungen an Schiffen als äußerst schwierig erwiesen. Vorzugskapital für den Einstieg in angeschlagene Schiffsfonds ist zwar zu vergeben, aber nicht für jeden zu haben. Bleibt die Zweitmarktvariante. Den Zweitmarktfonds stehen sowohl die öffentlichen Plattformen als auch der direkte Draht zu Initiatoren und Vermittlern zur Verfügung. Vertriebe und Investoren sollten nicht zuletzt mögliche Interessenskonflikte der Fondsanbieter beachten, die etwa dann bestehen, wenn vorwiegend in Fonds aus dem eigenen Haus investiert werden soll.

Immobilien. Zu den entscheidenden Parametern bei der Bewertung von Anteilen an Immobilienfonds zählen der Vermietungsstand und die Mietverträge. Auslaufende Mietverträge bringen den Kurs stark unter Druck. So gewinnt auch auf dem Zweitmarkt das Thema Anschlussvermietung an Bedeutung. Viele Mietverträge laufen in den kommenden beiden Jahren aus. In den Verhandlungen über Neuabschlüsse müssen Vermieter in der Regel Zugeständnisse gegenüber den Mietern machen – mit entsprechend höheren Kosten. Immerhin sind Kredite etwas günstiger geworden. Die angespannte Situation auf den Vermietungsmärkten sollten sowohl Käufer als Verkäufer bei der Kursbewertung unbedingt berücksichtigen.

Dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds widmet sich die Fondszeitung in der aktuellen Ausgabe 22-2010. In Kürze erscheint zudem das Magazin der Fondszeitung zum Thema Zweitmarkt. Weitere aktuelle Themen der 14-täglichen Ausgabe der Fondszeitung:
Geldwäschegesetz: Das Geldwäschegesetz legt den Akteuren auf den Finanzmärkten verschärfte Kontrollpflichten auf. Initiatoren scheinen sich den weitreichenden Konsequenzen und ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung von Geldwäsche kaum bewusst zu sein. Das Geldwäschegesetz sollten sie jedoch nicht vernachlässigen. Was ist Initiatoren geschlossener Fonds in punkto Geldwäschegesetz zu raten?
Schiffsbilanzen: Die Schiffsfonds von Lloyd Fonds haben Mitte des vergangenen Jahrzehnts eine Boomphase erlebt. Derzeit leiden die Fonds unter den Folgen der weltweiten Marktverwerfungen, die noch nicht ausgestanden sind. Die bisherigen Gesamtrückflüsse deuten darauf hin, dass die Schiffe der Flotte von Lloyd Fonds von den Zeiten hoher Charterraten weniger profitierten als sie von den Zeiten niedriger Charterraten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Wie sehen die Zahlen im Einzelnen aus? Und wie sind sie zu bewerten?
Immobilien: „Offene“ Immobilienfonds und Reits konkurrieren um Marktanteile und die Gunst der Investoren. Auf den Niedergang eines nicht wettbewerbsfähigen Immobilien-Investment-Vehikels folgt gewöhnlich eine Erstarkung des Reitsektors, führt Lasalle Investment Management aus. Erst jetzt, wo die Defizite „offener“ Fonds nicht mehr zu verbergen sind, beginnt die öffentliche Fehlersuche. Verantwortlich für die Verwerfungen innerhalb der Anlageklasse „Offene Fonds“ sind Management und Gutachter. Die Branche hatte es versäumt, auf frühzeitig geäußerte Kritik zu reagieren.