Angebot. Der Blindpool-Fonds beteiligt sich typisch still an deutschen mittelständischen Factoring-Unternehmen. Die Finanzdienstleister verwenden das investierte Kapital für den Erwerb von Forderungen. Der Fonds wird im Gegenzug an den Gewinnen und Verlusten der Factoring-Unternehmen beteiligt. Da alle Forderungen der von CMO ausgewählten Factoring-Unternehmen vollumfänglich versichert werden müssen, sind Verluste jedoch faktisch nahezu ausgeschlossen. Schon ab 5.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio können sich Anleger am Fonds beteiligen. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt zehn Prozent des Zeichnungsbetrages. Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Fonds endet bereits am 31. Dezember 2016, es sei denn die Gesellschafterversammlung beschließt eine Verlängerung um zwei Jahre.

Begriff Factoring-Unternehmen. Beim Factoring handelt es sich um eine durch die BaFin genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung. Factoring-Unternehmen kaufen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen auf der Grundlage eines Factoring-Vertrages mit ihrem Kunden. In diesem werden die Forderungen an das Factoring-Unternehmen abgetreten gegen einen Kaufpreis, zu bestimmten Factoring-Gebühren und zu einem festen Zinssatz. Außerdem wird ein Finanzierungslimit vereinbart und geregelt, wer welches Risiko trägt, sofern der Schuldner seinen Forderungen nicht nachkommen kann. Das Factoring-Unternehmen unterzieht die Schuldner einer Bonitätsprüfung. Für die Kaufpreiszahlung bei Schuldnerausfall schließt das Factoring-Unternehmen eine Versicherung ab. Die Zielunternehmen unterliegen den §§ 1, 9 und 32 KWG. Mit den Zielgesellschaften wird der „große Rangrücktritt“ vereinbart, der bedeutet, dass bei Insolvenzen zunächst andere Gläubiger und dann erst der Fonds zu bedienen wären - dies ist eine Maßgabe der Bundesbank und erhöht das Risiko im Fonds. CMO erwirbt nach eigenen Angaben jedoch nur Beteiligungen bonitätsstarker Unternehmen. Factoring-Unternehmen können über die Beteiligung des Fonds an zusätzliches Kapital mit eigenkapitalähnlichem Charakter kommen, was zur Verbesserung ihres Kreditratings beiträgt, zusätzliche Investitionen ermöglicht und ihre Bonität erhöht.

Zielmarkt. Nach Angaben des Deutschen Factoring Verbandes e. V. vom März 2010 sank der Gesamtumsatz der im Verband derzeit vertretenen 25 Factoring-Unternehmen im Jahr 2009 um 7,6 Milliarden Euro auf 96,21 Milliarden Euro. Auch im internationalen Factoring-Geschäft ging der Gesamtumsatz von 30,15 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 25,84 Milliarden Euro im Jahr 2009 zurück. Dies ist laut Verband unter anderem auf Umsatzeinbußen bei Bestandskunden zurückzuführen. Positiv für die Branche ist die wachsende Kundenzahl, die von 5.450 im Jahr 2008 auf nunmehr 8.840 anwuchs. Die Factoring-Quote (Verhältnis angekauftes Forderungsvolumen zum Bruttoinlandsprodukt) erhöhte sich um 0,4 Prozent gegenüber 2008 auf vier Prozent im Jahr 2009. Die durchschnittliche Forderungszeit stieg um knapp 0,5 auf 41,1 Tage an. Der Verband erwartet aufgrund der „allgemein schwierigen Refinanzierungslage“ ein für die Branche „eher anspruchsvolles“ Jahr 2010. Die klassische Kreditvergabe von Banken ist auch in 2010 begrenzt. Vielen Unternehmen fehlt die notwendige Liquidität. Mit der anziehenden wirtschaftlichen Entwicklung werden auch die Factoring-Unternehmen wieder Aufwind bekommen.

Historie. Christian Montel war gut zehn Jahren in verschiedenen Managementpositionen tätig, bevor er sich selbständig gemacht hat. Im Juni 2007 hat er die CMO Investments GmbH gegründet. Sie beschäftigt vier Mitarbeiter und war bisher als Beratungsunternehmen in der Finanzbranche tätig, unter anderem im Bereich Mergers & Acquisitions. Hieraus resultieren die Erfahrungen Christian Montels mit Factoring-Unternehmen. Für CMO ist es der erste geschlossene Fonds. Im Verlaufe der Erarbeitung des Fondsprospektes wurden Gespräche mit beiden Deutschen Factoring Verbänden, Factoring-Unternehmen und der Bundesbank geführt, so CMO. In Christian Montel besteht ein Schlüsselpersonenrisiko.

Investitionskriterien. Die nachfolgenden, beispielhaft genannten Investitionskriterien sind laut CMO absolut verbindlich und Bestandteil der Beteiligungsverträge, die von der Bundesbank genehmigt werden müssen: Die Factoring-Unternehmen haben dem Erlaubnisvorbehalt des § 32 Abs. 1 KWG zu unterliegen, müssen BaFin-genehmigt sein und eine transparente Struktur vorweisen. Ihr Management soll langjährige Erfahrungen im Factoring-Bereich aufweisen. Ihre Forderungen müssen zu marktüblichen Konditionen mit Selbstbehalt versichert sein. Der Forderungsausfall der Kunden muss unter einem Prozent liegen. Es soll eine hohe Umschlagshäufigkeit, also niedrige Forderungslaufzeiten, beim Forderungsankauf vorliegen. Nach Angaben von CMO wurde auf eine Umsatzkennziffer von Factoring-Unternehmen bewusst verzichtet, da diese aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausrichtung auch differierende Umsätze ausweisen, nichtsdestotrotz soll nur mit rentabel wirtschaftenden Unternehmen zusammengearbeitet werden.
Bislang wurden mit Beteiligungsunternehmen weder vertragliche Vereinbarungen getroffen, noch liegen Entwürfe vor. Allerdings wurden bereits abschließende Gespräche mit Factoring-Unternehmen geführt und alle Investitionsobjekte selektiert, so der Initiator. Unmittelbar nach Fondsschließung werden die Verträge unterzeichnet.

Finanzierung und laufende Fondsnebenkosten. Der Fonds finanziert sich ausschließlich aus Eigenkapital. 86,6 Prozent des Fondsvolumens inklusive Agio werden für den Erwerb der typisch stillen Beteiligungen ausgegeben, 0,2 Prozent für eine Liquiditätsreserve, 13,2 Prozent sind Fondsnebenkosten. Die laufenden Fondsnebenkosten betragen jährlich 1,14 Prozent vom Eigenkapital.

Rückfluss. Liquiditätsüberschüsse des Fonds, die über das geplante Jahresergebnis nach Steuern und nach Auszahlungen hinausgehen, werden reinvestiert. Anleger mit einem Einkommensteuersatz von 45 Prozent sollen während der rund siebenjährigen Fondslaufzeit Auszahlungen in Höhe von rund 130 Prozent ihres Eigenkapitals inklusive Agio nach Steuern erhalten. Durch Reinvestitonsgewinne erhalten die Anleger voraussichtlich zusätzliche Sonderzahlungen in Höhe von fünf Prozent des Eigenkapitals ohne Agio, so CMO. Die IRR-Rendite nach Steuern für Anleger mit einem Steuersatz von 45 Prozent soll unter Berücksichtigung des Agios fünf Prozent erreichen, vor Reinvestitionsgewinnen.

Vertragsgestaltung. Gesellschafterversammlungen sind auch ohne die Anwesenheit von Gesellschaftern beschlussfähig. Sofern ein Treugeber zu Gesellschafterbeschlüssen dem Treuhänder keine Weisung erteilt, stimmt sie im Interesse der Treugeber und aller anderen Gesellschafter ab.

fondstelegramm-Meinung. Die Finanzierung von zum Finanzdienstleistungsbereich gehörenden Factoring-Unternehmen war bislang Banken vorbehalten. Der Factoring-Bedarf ist zweifelsohne vorhanden, wenngleich der Umsatz der Factoring-Unternehmen, wie in vielen anderen Branchen, in 2009 im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurückgegangen ist. Es handelt sich lediglich um einen theoretischen Blindpool, da alle Beteiligungsverträge unterschriftsreif vorliegen und deren Unterzeichnung nach Schließung des Fonds erfolgt. Die niedrige Mindestbeteiligung birgt die Gefahr, dass Anleger mit einer unpassenden Risikostruktur diesen Fonds zeichnen. Der von der Bundesbank vorgeschriebene große Rangrücktritt erhöht das Fondsrisiko, wobei dies durch die geeignete Unternehmensauswahl minimiert werden soll. Die Risiken durch die Beteiligung des Fonds an etwaigen Verlusten der Factoring-Unternehmen werden quasi über die Versicherungen aller Forderungen umgangen. Nicht zu umgehen ist das ausgeprägte Schlüsselpersonenrisiko. Der Fonds hat eine erfrischend kurze Laufzeit.

Vorreiterfonds für den Einstieg in einen für geschlossene Fonds neuen Markt mit vielen Regularien.