Schadensersatz. Das Oberlandesgericht München hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor mit Geschäftsführer Alexander Hemmelrath wegen eines Prospektfehlers zu Schadensersatz an Anleger der Cinerenta Filmfonds 2 und 3 verurteilt. Das OLG erachtet in den Urteilen vom 7. Februar 2008 (Az: 19 U 3041/07, 19 U 3592/07, 19 U 5453/06) die Verkaufsprospekte der beiden Medienfonds für fehlerhaft; die Verwendung der Anlegergelder im Investitionsplan sei falsch angegeben.

Nicht ausgewiesene Provisionen. Die drei Kläger erhalten Schadensersatz von Contor. Sie hatten geltend gemacht, dass an die Investor Treuhand von Mario Ohoven 20 Prozent Vertriebsprovisionen geflossen seien; im Prospekt war lediglich von sieben Prozent plus fünf Prozent Agio die Rede. Die Investor Treuhand hatte einen Großteil der Anlegergelder akquiriert.

Falsche Töpfe. Eine Erlösausfallversicherung sollte die Fonds vor Filmflops schützen. Die Kosten für diese Versicherung wurden allerdings nicht aus den Fondsnebenkosten bedient, sondern aus den Produktionskosten, die mit 77,7 Prozent des Gesamtvolumens prospektiert waren. Die im Prospekt vorgesehene Nebenkostenposition „Produktionsabsicherung“ wurde nach Einschätzung der Anlegervertreter für die nicht prospektierten erhöhten Vertriebsprovisionen verwendet. Somit seien deutlich weniger als 77,7 Prozent der Anlegergelder in die Filmproduktion geflossen.

Immer mehr Anleger klagen wegen verdeckter Innenprovisionen – und gewinnen.