fondstelegramm: Betreiber mehrerer Einzelanlagen in Biogasparks werden eventuell nicht von höheren Vergütungssätzen für Einzelanlagen profitieren. Seitens der Politik wird die Kritik laut, dass Betreiber nur deshalb die Bioenergieparks in Einzelanlagen zerstückeln, um von höheren Vergütungssätzen zu profitieren, die ihnen sonst nicht zustünden. Die Problematik ist nicht neu. Bereits im Sommer 2006 hatte die Bundesregierung Zweifel an der Interpretation des Anlagenbegriffs aufgebracht. Ihr Haus hatte damals dazu Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass es sich aus Ihrer Sicht um 40 einzelne Anlagen im Sinne des EEG handelt. Gut zwei Jahre später kommt nun der große Aufschrei. Was ist geschehen?
Bernd Reber: Bei dem im August 2006 vom Bundesrat angesprochenen Anlagensplitting handelte es sich um andere Sachverhalte als aktuell. Dem Bundesrat ging es damals um Sachverhalte, die noch unter dem EEG 2000 unklar waren. Das EEG 2004 definiert ja gerade eine Anlage als solche, die selbstständig betreibbar ist, wobei gemeinsame Wegeeinrichtungen und damit räumliche Nähe unschädlich sind. Das bräuchte man ja kaum, wenn man die Anlagen nicht räumlich zusammenstellen hätte dürfen. Missbräuchlich wäre beispielsweise, an einen Fermenter zwei Generatoren anzuschließen. Die räumliche Nähe mehrerer technisch selbständiger Anlagen war kein Thema.
Im Dezember 2008 beschloss der Bundesrat mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU regierten Länder die Wiedereinführung des Bestandschutzes. Auf Bundesebene, wo aus unserer Sicht der Gegner sitzt, besteht bis dato leider keine Gesprächsbereitschaft.

fondstelegramm: Betreiber Nawaro wollte eine Kürzung der Einspeisevergütung verhindern, ist mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch gescheitert. Welche weiteren Schritte sind nun aus Ihrer Sicht einzuleiten?
Bernd Reber: Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, den auch die Fondsgesellschaft mit gestellt hatte, war auf sofortige Weiterzahlung der bisherigen Vergütung gerichtet. Das wäre das Beste für alle Betroffenen gewesen. Aber das Bundesverfassungsgericht ist schon immer sehr zurückhaltend mit einstweiligen Anordnungen über Geldleistungen gewesen, zumal dies ja unmittelbar in die Gesetzgebung einwirkt. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.
Nawaro hat auch einen Eilantrag beim Zivilgericht Berlin eingereicht. Eine positive Entscheidung über den Eilantrag ohne Entscheidung in der Hauptsache ist für die Zivilgerichte kaum möglich. Bedenklich sollte jedem Investor aber die Begründung des Landgerichtes Berlin sein: Mit dem EEG 2009 – und nun wörtlich – „bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es ihm egal ist, mit welchem Hintergedanken die jetzt als Einheit zu behandelnde Anlagenmehrheit als Mehrfachanlage errichtet worden ist. Er will alle gleich behandeln“. Das bedeutet doch, es ist keine Frage des Missbrauchs, sondern eine Frage, ob die rückwirkende Änderung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und hierzu kann das Landgericht nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Antragsteller in der Hauptsache obsiegt.

fondstelegramm: Welche Chancen rechnen Sie sich dafür aus, dass es doch noch eine Wende gibt und die Rückwirkung aufgehoben wird?
Bernd Reber: Man kämpft, bis man das Ende erreicht. Das Ende ist noch lange nicht erreicht. Das größte Problem ist die Zeit. Es wird sehr eng für den Betreiber, und dann müssen wir handeln und eine Übergangslösung finden. Das macht sehr Vieles für viele Betroffene kaputt.

fondstelegramm: Wie steht es generell um die Rentabilität von Biogasanlagen?
Bernd Reber: Große Einzelanlagen sind aufgrund der niedrigeren Vergütungssätze sowohl nach dem alten EEG 2004 als auch nach dem neuen EEG 2009 wirtschaftlich nicht rentabel. Deshalb hat man auch keine gebaut, sondern eben einen Park mit kleinen Anlagen. Aufgrund der Finanzkrise ist die Situation als prekär einzuschätzen. Das betrifft zum einen bestehende Biogasprojekte bei der Anschlussfinanzierung, zum anderen neue Biogasprojekte unabhängig von der Größe. Gegenwärtig werden laut Fachverband Biogas bereits nur noch ein Drittel aller Projekte finanziert. Kleinere Projekte mit Gaseinspeisung oder zusätzlicher Wärmenutzung dagegen können grundsätzlich rentabel sein.

fondstelegramm: Der Bioenergiepark im mecklenburgischen Penkun ist in seiner Existenz bedroht. Dort waren von Ende 2006 bis Ende 2007 insgesamt 40 Biogasmeiler mit je 500 Kilowatt in Betrieb gegangen. Wie groß ist die Bedrohung für den Doric-Fonds Geno Bioenergie 1 aus finanzieller Sicht?
Bernd Reber: Penkun ist rein mit Eigenkapital finanziert. Viele der Anlagen in Penkun müssen in Kürze übergangsweise stillgelegt werden, so dass für die verbleibenden Anlagen Kostendeckung erreicht wird. Immerhin müssen keine Fremdkapitalkosten gedeckt werden. Wie weit der Geno Bioenergie 1 betroffen ist, hängt von der gewählten Strategie und der Länge einer erforderlichen Übergangssituation ab. Bitte verstehen Sie, dass wir aufgrund laufender Prozesse hierzu noch keine Stellungnahme abgeben.

fondstelegramm: Die Zerstückelungstaktik bei Biogasanlagen in der Hoffnung höherer Vergütungssätze war und ist ein risikoreiches Unterfangen. Angenommen, Sie müssen nun tatsächlich mit der geringeren Förderung Vorlieb nehmen? Wie sähe die dann notwendige Auffanglösung aus?
Bernd Reber: Es wurde nichts zerstückelt, sondern bewusst 40 Anlagen gebaut, zumal es auch gar keine so große Einzelanlage gibt und die räumliche Nähe ja sogar gesetzlich vorgesehen war. Wir haben die Hoffnung, dass politisch kurzfristig doch noch etwas passiert. Aber lange bleibt nicht, dann müssen wir die Übergangslösung umsetzen. Hierdurch wird es leider viele Drittbetroffene geben.

Vielen Dank für das Gespräch.