Die UBS Group hat vor dem obersten Gerichtshof Frankreichs einen Teilerfolg errungen. Das Kassationsgericht in Paris ordnete an, dass Geldbußen von insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus einem Steuerverfahren nochmals überprüft werden müssen. Der Schuldspruch wurde allerdings bestätigt. Ein Berufungsgericht hatte die Strafe im Jahr 2021 bereits um mehr als die Hälfte herabgesetzt. Das Bankhaus war 2019 schuldig gesprochen worden, im Zeitraum von 2004 bis 2012 französischen Kunden beim Verstecken ihres nicht deklarierten Vermögens auf Schweizer Konten geholfen zu haben. Diese Erkenntnis bestätigte nach dem Berufungsgericht nun auch das Kassationsgericht.

In Frage gestellt wurde die Höhe der Strafen, deren Hauptbestandteile eine Einziehungsanordnung über eine Milliarde Euro und eine Entschädigung für den französischen Staat in Höhe von 800 Millionen Euro waren. Diese müssen nun von einem anderen Senat des Berufungsgerichts überprüft werden, der dann ein neues Urteil fällen soll. In der ersten Instanz hatten die Bußen sich noch auf 4,5 Milliarden Euro aufsummiert.