Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat gegen die C24 Bank GmbH eine Geldbuße von 1.250.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die Bafin hatte festgestellt, dass das Institut in der Zeit von März 2021 bis Juni 2023 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund: Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.