Gewerbliche Vermögensberater und Versicherungsvermittler sollten überprüfen, ob die in ihrem Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme nach wie vor den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In Anlehnung an die Bestimmungen für Versicherungsvermittler –hier wurden die Werte letztmalig 2008 angepasst – hat der Gesetzgeber auch für Gewerbliche Vermögensberater ein sogenanntes Wertsicherungsprozedere übernommen. 

Konkret heißt das, dass es im Rahmen der Pflichtversicherung alle fünf Jahre zu einer Anpassung der Mindestsumme an den Europäischen Verbraucherpreisindex kommt. In diesem Zusammenhang ändern sich nun auch die Pflichtversicherungssummen für Gewerbliche Vermögensberater: Die vorläufigen Werte für die gesetzliche Untergrenze betragen 1.257.505 Euro pro Schadenfall sowie 1.886.258 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres.
 
Seit September des vergangenen Jahres verlangt der Gesetzgeber auch von Gewerblichen Vermögensberatern zur Ausübung ihrer Tätigkeit den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Während die Regelung für neue Gewerbeberechtigungen seit 1. September 2012 in Kraft ist, gilt für bereits bestehende Gewerbeberechtigungen eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2013. (dw)