Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 schreibt EU-weit künftig neue Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten von Versicherungsvermittlern vor. Darauf weist der auf Haftpflichtversicherungen spezialisierte Anbieter Höher Insurance mit. Diese sind nun eine Mindestdeckungssumme von 1.564.610 Euro pro Schadenfall und eine Gesamtmindestdeckungssumme von 2.315.610 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres.

Höher-Geschäftsführer René Hompasz betont, dass in Österreich im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in nationales Recht festgelegt wurde, dass der Versicherer die Nachdeckung nicht begrenzen darf. Es sei für die Versicherungsvermittlung eine unbegrenzte Nachdeckung (30 Jahre) erforderlich. 

Anpassung prüfen
In der Regel sollten Versicherer die Anpassung automatisch vornehmen. Dennoch sei es ratsam, dass Versicherungsvermittler ihre aktuellen Versicherungsverträge überprüfen und sicherstellen, dass diese den neuen Vorgaben entsprechen.

Die Verordnung wurde am Mittwoch (20.3.) 

veröffentlicht. Um den Gesetzgebern und betroffenen Vermittlern genug Zeit zu geben, wurde der Start der Geltung auf den 9. Oktober verschoben. Hompasz verweist darauf, dass in Österreich ein Haftpflichtversicherungsschutz auch die Rückversicherungsvermittlung umfassen müsse. Das gehe aus einem Spruch des OLG Innsbruck (13.1.2022 2R188/21w) hervor. (eml)