Österreichs Verein für Konsumenteninformationen (VKI) hat das deutsche Emissionshaus MPC Capital in den vergangenen Jahren massiv unter Beschuss genommen. Bis zuletzt waren dazu zahlreiche Verfahren anhängig, etwa drei Sammelklagen beim Handelsgericht Wien und Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Deutschland. Der VKI hat auch viele Betroffene als Privatbeteiligte einem vom VKI angestrengten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Österreich angeschlossen. Über den Vertrauensanwalt des VKI, Rechtsanwalt Sebastian Schumacher, hatten viele Anleger außerdem im Jahr 2015 außergerichtlich eine Sicherstellung ihrer Ansprüche gegenüber der MPC verlangt.

Nun wurde bekannt, dass der VKI ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte mit der MPC Capital, der TVP (TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG) und der CPM (CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L.) eine Vergleichslösung erzielen konnte. Über die Höhe des Betrages wurde Stillschweigen vereinbart. Es soll sich allerdings um eine "angemessene Vergleichszahlung" handeln.  

Nachdem etliche Anleger in der Vergangenheit bereits Entschädigungen von Vermittlerbanken erhalten haben, konnte der VKI somit auch eine Beteiligung der MPC an den Verlusten erreichen. (gp)