Nachhaltigkeitsfonds: Verband plädiert für neue Produktkategorien
Was ist nachhaltiger? Ein Portfolio mit "dunkelgrünen" Aktien oder ein Fondsmanager, der "braune" Konzerne dazu bringt, große Schritte Richtung Klimaneutralität zu unternehmen? Das ist bekanntlich Ansichtssache. Bald könnte ein neues Klassifizierungssystem für Transparenz sorgen.
Der deutsche Branchenverband BVI unterstützt die Erwägungen der EU-Kommission, ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte einzuführen. Das könnte für Produkte nach Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung grundlegende Veränderungen bedeuten, erläutert der Verband in einer Pressemitteilung.
Diskutiert wird dem BVI zufolge unter anderem eine Produktkategorie für die nachhaltige Transformation. Damit wären Anleger in der Lage, Fonds, die in grüne Vermögenswerte investieren, von solchen zu unterscheiden, die den Übergang von braunen zu grünen Geschäftsmodellen unterstützen. "Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Förderung der Transformation als nachhaltige Anlagestrategie anzuerkennen und so die Finanzierung des nachhaltigen Übergangs anzukurbeln", sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Zudem könnte dies Greenwashing-Diskussionen eindämmen.
Die Kategorien sollten für alle Anlageklassen funktionieren
Nach Auffassung des BVI sollten zwei weitere Kategorien berücksichtigt werden: Eine für Produkte, die einen messbaren Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel leisten möchten, und eine für Fonds, die glaubwürdige Nachhaltigkeitsstandards einhalten oder in Nachhaltigkeitsthemen investieren. "Wichtig dabei ist, dass die Produktkategorien die Nachhaltigkeitsbedürfnisse der Privatanleger berücksichtigen und leicht verständlich sind", betont Richter. Sie sollten außerdem hinreichend allgemein gefasst werden, um für alle Anlageklassen sowie für Multi-Asset-Strategien zu funktionieren. (fp)
Kommentare
Begleitung am Transformationsweg
AntwortenEin interessanter Vorschlag. Ich hoffe, es finden sich genügend institutionelle Investoren, die sich hier auf ein gemeinsames Ziel und Rahmenbedingungen einigen können. Denn diese haben eine deutlich größere Hebelwirkung als Privataktionäre. Beispielsweise wäre zu klären, innerhalb welcher Frist eine Transformation sicherzustellen ist. Ein Teilaspekt, den schon jetzt jedem Shareholder offensteht, ist der Besuch der (virtuellen) Hauptversammlung sowie entsprechende Redebeiträge und Fragen an den Vorstand.
gerhard.neustaedter@gmail.com am 14.02.24 um 12:34