Wer professionell eine Klientel berät, die mündelsicher veranlagen muss, hat derzeit echte Probleme. Kapital, das für Minderjährige oder besachwaltete Personen veranlagt werden soll, muss nach dem Willen des Gesetzgebers besonders risikoarm, aber verzinslich veranlagt werden. Was viele Jahrzehnte lang sehr vernünftig war, garantiert seit einigen Jahren aber zunehmend höhere Verluste. Und selbst wenn man in der Beratung Alternativen parat hätte, die das Problem verringern könnten, sind die Vorgaben für Mündelgeld laut ABGB doch sehr strikt. Als mündelsicher gelten in Österreich vor allem österreichische Staatsanleihen sowie Papiere, für die Garantien der Republik vorliegen, und Pfandbriefe. 

"Im Fall einer möglichst sicheren Veranlagungsstrategie sollte doch zumindest realer Werterhalt das Ziel sein. Im aktuellen Zins- und Inflationsumfeld ist das Erreichen dieses Ziels mit dem ausschließlichen Einsatz per se mündelsicherer Papiere de facto unmöglich", bringt Nils Kottke, Mitglied des Vorstands im Bankhaus Carl Spängler & Co., das Problem auf den Punkt. Der Verbraucherpreisindex (VPI) als Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung in Österreich betrug im März dieses Jahres 6,8 Prozent. Die durchschnittliche Rendite österreichischer Bundesanleihen mit fünf Jahren Restlaufzeit lag zwar kürzlich wieder im positiven Bereich bei zirka 0,82 Prozent im Jahr. Ein Vergleich dieser beiden Werte verdeutlicht aber, dass aus jetziger Sicht der reale Werterhalt eines entsprechend veranlagten Vermögens nicht darstellbar ist – Steuern und Kosten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

In der Beratung greifen trotzdem viele Akteure aus Gründen der Rechtssicherheit weiterhin auf mündelsichere Anleihenfonds zurück. Dabei verlief deren Performanceentwicklung zuletzt alles andere als erfreulich. Das vergangene Jahr schlossen die meisten Produkte mit einem Minus zwischen zwei und drei Prozent ab. "Auch historisch betrachtet erwirtschaftete ein aus mündelsicheren Anleihen bestehendes Portfolio in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Verlust von mehr als 1,5 Prozent. Besonders augenscheinlich wird die nicht zu unterschätzende Kursverlustgefahr in diesem Segment in den letzten zwölf Monaten, in denen man ein Minus von häufig über fünf Prozent verkraften musste", ergänzt Kottke. 

Keine gesetzliche Lösung
Fondsanbieter kennen das Dilemma natürlich, und es wurde schon der Versuch unternommen, auf gesetzlicher Ebene gegenzusteuern. So berichtet etwa Bank-Gutmann-Vorstand Thomas Neuhold: "In der Fondsbranche wird die schlechte Ertragschance dieser Veranlagungen schon seit ­einiger Zeit diskutiert, und man überlegt Vorschläge für eine alternative gesetzliche Lösung für Fonds. Diese Überlegungen kamen aber nie weit, und es scheint, als haben andere Beteiligte ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Status quo.“ Auf Nachfrage bei der Vereinigung Österrei­chischer Investmentgesellschaften (VÖIG) bestätigt auch Generalsekretär Dietmar Rupar: "Wir haben alles versucht, aber es gibt keine Bereitschaft, etwas zu ändern. Bis auf langes weiteres nur Negativverzinsung."

Vermögensverwaltung
Der Wiener Vermögensberater Alois Visotschnig wollte sich damit allerdings nicht zufriedengeben. So erklärt der Berater, der auch mündelsichere Veranlagungen für Pflegefälle beziehungsweise deren Erwachsenenvertreter vermittelt: "In der Vergangenheit konnte ich oftmals mit den ex lege mündel­sicheren Produkten beim Kunden nicht punkten. Und zwar deswegen, weil die Kunden die Veranlagungserfolgschancen in mündelsicheren Fonds nicht gesehen haben. Aus diesem Grund ließen sie das Geld lieber auf Sparbüchern liegen." Weil auch hier reale Verluste sicher sind, suchte der Finanzprofi nach Alternativen.

Fündig wurde er beim Haftungsdach und Portfoliomanager Privatconsult. Dort hat man seit vergangenem Jahr drei Vermögensverwaltungsportfolios mit unterschiedlichen Risikoneigungen für mündelsichere Veranlagungen im Angebot. Der Vorteil gegenüber den herkömmlichen mündelsicheren Anleihenfonds ist das deutlich geringere Durationsrisiko; mithilfe einer Beimischung von Aktien und alternativen Investments wird zusätzlich versucht, Klumpenrisiken zu vermeiden. Das langfristige Ertragsziel wird – je nach Risikovariante – mit ein, zwei oder drei Prozent über Geldmarkt beziffert. Wie diese Portfolios rechtlich für eine mündelsichere Veranlagung genutzt werden können, erklärt der Leiter des Fonds- und Portfoliomanagements bei Privatconsult, Reinhold Vögerl: "Paragraf 220 ABGB eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, auch Produkte einzusetzen, die ex lege nicht mündelsicher sind, vorausgesetzt, es gibt eine richterliche Genehmigung und gewisse Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Einhaltung einer breiten Streuung." (gp)


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