Eigentlich nur für Europa entworfen, verändert die Finanzmarktrichtlinie Mifid II sogar weltweit das Gefüge der Fondsbranche. Dies zeichnet sich fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Regelwerks ab. Denn Asset Manager übertragen die europäischen Vorschriften zum Umgang mit Research von Drittanbietern auf ihr weltweites Geschäft, zeigt eine Umfrage der Handelsgesellschaft Liquidnet.

Den Mifid-II-Vorgaben zufolge müssen Asset Manager die Ausgaben für externe Studien, etwa zu Aktien oder Anleihen sowie volkswirtschaftlichen Entwicklungen, genau aufschlüsseln. Bislang erhielten Fondsgesellschaften Research praktisch umsonst von den Brokern und Investmentbanken – im Austausch für lukrative Handelsaufträge. Diese Praxis war den Regulierern jedoch zu undurchsichtig. Mit dem klaren Kostenausweis wollten sie mehr Transparenz schaffen.

Einheitliche Abrechnung
Diese höhere Transparenz fordern offenbar nun auch Anleger weltweit ein. Denn Fondsgesellschaften übernehmen die Regeln nicht nur für Europa, sondern zunehmend international. Der Liquidnet-Umfrage zufolge hat mehr als die Hälfte der 55 befragten Asset Manager die Regeln bereits weltweit umgesetzt. Weitere 20 Prozent planen, dies in den nächsten fünf Jahren einzuführen.

"Das Unbundling von Research entwickelt sich zum globalen Trend", sagt Rebecca Healey, Marktstrategin bei Liquidnet, der Wirtschaftszeitung "Financial Times". Ausschlaggebend dafür sei neben den Wünschen der Investoren auch schlicht die Tatsache, dass die Übernahme der europäischen Regeln für das weltweite Geschäft für die Anbieter einfacher ist. Für jeden Rechtsraum gesonderte Research-Abrechnungen zu erstellen scheint vielen Gesellschaften zu umständlich. Dem Bericht zufolge haben sogar US-Häuser wie Franklin Templeton, Alliance-Bernstein oder MFS ihre Research-Konten über Europa hinaus umgestellt.

Befristete Ausnahme
Dies erstaunt insofern, als dass die Anforderungen in den USA den europäischen Vorgaben widersprechen. Denn jenseits des Atlantiks darf eine Institution nur Geld für Research verlangen, wenn sie als Finanzberater zugelassen ist. Diesen Status wiederum darf ein Wertpapierhandelshaus den US-Regeln zufolge eigentlich nicht erlangen ­– die meisten Research-Anbieter sind aber Broker oder Investmentbanken. Die Finanzaufsicht SEC erließ Ende 2017 jedoch eine befristete Ausnahmegenehmigung, nach der Research-Anbieter doch Geld annehmen dürfen  – aber nur für 30 Monate. Bis dahin sammelt die Behörde Erfahrungen aus der Branche und entscheidet, wie es weitergehen soll. (ert)