Die Novellierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes verlangt in der Finanzberatung eine nochmalige Steigerung der Dienstleistungsqualität. In §47 (1) fordert das Gesetz ab Januar 2018, dass man als Berater ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden agiert. Und in § 56 (1) wird Anlageberatern und Portfolioverwaltern vorgeschrieben, dass von ihren Kunden auch Angaben über Risikotoleranz und die Fähigkeit, Verluste zu tragen, einholen müssen. Auf dieser Basis sollen sie Dienstleistungen und Finanzinstrumente empfehlen, die für das spezielle Risikoprofil eines Kunden geeignet sind.

Diese "Geeignetheit" eines Finanzinstruments ist eine harte Nuss, denn in der Realität lässt sich ja erst im Nachhinein sagen, ob das Ertrags-Risiko-Profil eines Portfolios den Vorgaben des Kunden entsprochen hat. Aus Angst vor Haftungsfällen könnte man als Berater daher geneigt sein, alle Investmentkonzepte, die als "riskant" gelten, zu vermeiden. In einem Niedrigzinsumfeld, wie es derzeit herrscht, bleibt dann allerdings kaum mehr ein Investment übrig, das risikolose beziehungsweise risikoarme Erträge erwarten lässt.

Der Wiener Alternative-Investment-Spezialist FTC hat sich in diesem Zusammenhang mit der Frage beschäftigt, ob und wie Managed-Futures-Fonds in Zukunft noch empfohlen werden können. In einem Fachbeitrag schreibt der Jurist und FTC-Geschäftsführer Rolf Majcen: "Künftig ist den Kunden auch ein Eignungsbericht vor Abschluss der empfohlenen Transaktion zur Verfügung zu stellen (Art 54 Abs. 12 Mifid-II-Durchführungsverordnung [2017/565/EU]).  Die Eignungsbeurteilung gilt einschließlich der Fragen, ob eine Anlage erworben, gehalten oder verkauft werden soll oder nicht. Im Fall der Portfolioverwaltung kann ein Geschäft ungeeignet sein, wenn es ein ungeeignetes Portfolio zur Folge hätte (Erw-Gründe 87, 88 Mifid-II-Durchführungsverordnung)."

Wissenschaftliche Grundlagen
Der Jurist leitet daraus ab, dass Managed Futures, also der regelbasierte systematische Handel mit Terminkontrakten, durchaus auch in Zukunft als sinnvoller Bestandteil von diversifizierten Portfolios zu sehen ist. Majcen schreibt dazu: "Managed Futures wurden wegen ihrer besonderen Eigenschaften schon ab 1983 eingehend untersucht. Als erster lieferte damals Dr. John Lintner, Professor an der Harvard University, den Beweis, dass Managed Futures, wenn man sie einem traditionellen Portfolio aus Aktien und Anleihen beimischte, den Ertrag auf jedem gegebenen Risikoniveau hoben. Morton S. Baratz und Warren Eresian belegten drei Jahre später, dass der Ertrag eines Portfolios aus Anleihen und Aktien bei gleich bleibendem Risiko gesteigert werden kann, wenn man einen relativ kleinen Anteil von gemanagten Terminmarktanlagen etwa – 20 Prozent -– hinzufügt. Eine 1998 im Auftrag der Alternative Investment Management Association (AIMA) veröffentlichte und 2000 und 2002 aktualisierte Studie des Professors für Finanzwissenschaften an der Universität Massachusetts, T. Schneeweis, hat diese Erkenntnisse erneut bestätigt. Weitere Studien folgten, darunter jene von Alexander Ineichen aus dem Jahr 2012 mit dem Titel 'Diversification? What Diversification?', die deutlich zeigte, dass Managed Futures das größte Potenzial haben, in Krisenzeiten positive Erträge zu erwirtschaften. Ineichen fand, dass diese Anlageklasse in 18 von 20 weltweiten Krisenszenarien profitabel war."

Managed-Futures-Einsatz zwingend zu prüfen
FTC leitet aus diesen Erkenntnissen ab, dass Managed-Futures-Fonds in Zukunft in der Finanzberatung sogar häufiger eingesetzt werden sollten als bisher, um den Anforderungen an eine professionelle Finanzdienstleistung zu genügen. Vor allem bei Portfolios mit hoher Aktiengewichtung müsse man Anleger zumindest darüber informieren, dass auf Grundlage historischer Erfahrungen eine Beimischung von Managed Futures zur Risikodiversifikation sinnvoll und daher empfehlenswert ist.

Majcen dazu: "Das Mifid-II-Regelwerk verschärft die Haftung der Anlageberater und Portfolioverwalter. Um sich nicht noch zusätzlich mit Schadenersatzansprüchen von Kunden auseinandersetzen zu müssen, weil Futures-Fonds im Kundengespräch überhaupt nicht erwähnt wurden, sind Anlageberater und Portfolioverwalter gut daran beraten, wenn sie sich auch mit dieser Assetklasse beschäftigen und auch dokumentieren können, dass sie mit ihren Kunden darüber gesprochen haben. Nur so können sie im besten Interesse der Kunden handeln."

Vertrieb im Privatkundensegment
Die Angst, im Fall einer leider nicht auszuschließenden ungünstigen Entwicklung der Managed-Futures-Fonds nachträglich damit Probleme zu bekommen, ist nach Einschätzung von FTC unbegründet.

Die österreichische Rechtslage lasse den Vertrieb von Futures-Fonds an Privatkunden zu, wenn sie gewisse Voraussetzungen des AIFMG (insb. §§ 48 (7)  AIFMG) einhalten. Die Erläuternden Bemerkungen zum AIFMG aus dem Jahr 2013 halten diesbezüglich auszugsweise fest: "Diese Fonds eignen sich als antizyklische Anlageform in einem ausgewogenen Anlageportfolio zur Beimischung. Sie weisen eine hohe Liquidität auf und werden über Clearingstellen abgewickelt." (gf)