Nach dem EU-Parlament hat auch der EU-Ministerrat seine Position zur Kleinanlegerstrategie der Kommission verabschiedet und dabei einem Provisionsverbot eine Absage erteilt. "Nach dem EU-Parlament hat damit nun auch der Rat die Relevanz verschiedener Vergütungssysteme im Vertrieb von Finanzanlageprodukten bestätigt”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hautgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 

Mit der Verabschiedung der Verhandlungspositionen von EU-Parlament und Rat können die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen über die Kleinanlegerstrategie voraussichtlich im Herbst beginnen. Erst am Ende dieses sogenannten Trilogs wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher feststehen.

Strenge Regeln für Provisionen
Mit der Kleinanlegerstrategie sollen Verbraucher besseren Zugang zu Kapitalmärkten erhalten. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz verbessert werden. Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 entsprechende Vorschläge vorgelegt, zu denen anfangs auch ein Provisionsverbot für Investmentprodukte gehörte. Dieses wurde dann aber von der Kommission schließlich zurückgenommen, wenngleich es eine Reihe strenger Regeln für die Annahme von Provisionen gibt, die auch der Rat befürwortet, so der GDV.

Zudem soll es umfangreiche Governance-Regeln bei der Produktherstellung und umfangreichere Verbraucherinformationen geben. Der GDV kritisiert die damit zusätzlich aufkommende Bürokratie, die keinen adäquaten Nutzen bringt. "Es darf kein Bürokratiemonster erschaffen werden", appelliert Schumann. "Um die Ziele der Kleinanlegerstrategie zu erreichen, brauchen wir moderne gestraffte Kundeninformationen, die freie Wahl des Beratungsmodells und Aufsichten, die sicherstellen, dass einzelne schwarze Schafe vom Markt genommen werden." (jb)