Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Montag einen Stufenplan für die schrittweise Öffnung von Geschäften nach Ostern bekannt gegeben. Mit Dienstag, 14. April, dürfen "unter sehr strengen Sicherheitsvorgaben" kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, erklärte Kurz.

Ministerium: Keine Öffnung im April
Die Finanzberatung und -vermittlung fällt nicht darunter, stellte das Gesundheitsministerium gegenüber der Redaktion klar. Die Lockerungen seien nur auf Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe anzuwenden. "Weitere Dienstleistungsbereiche bleiben unter Bezug auf die Betretungsverbote des Kundenbereiches bis Ablauf des 30.4.2020 geschlossen", so eine Sprecherin. Alle anderen Dienstleistungsbereiche, die nicht ab 14. April aufsperren dürfen, werden bis Ende April evaluiert, mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen. Finanzdienstleister, Versicherungsberater und Versicherungsmakler müssen also darauf hoffen, dass sie die Direktberatung im Büro Mitte Mai wieder aufnehmen können.

Beim Fachverband der Finanzdienstleister will man die engen Grenzen bis dahin nicht gänzlich unhinterfragt hinnehmen. Obmann Hannes Dolzer sagt gegenüber der Redaktion, dass man in der Zwischenzeit "intensiv darum bemüht" sei, einzelne physische Kontakte mit Kunden zu ermöglichen – etwa zur Unterschrift oder Identifikation. Außerdem setze sich der Fachverband "vehement dafür ein", dass die Betriebe bereits zeitnah nach dem 14. April beziehungsweise nach dem 1. Mai wieder "normal" öffnen können um den wirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten, so Dolzer gegenüber FONDS professionell ONLINE.

Nächste Entscheidung Ende April
Bundeskanzler Kurz hatte am Montag gesagt, Ziel der Regierung sei, dass ab erstem Mai alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure wieder öffnen. Alle anderen Dienstleistungen, Gastronomiebetriebe und Hotels werden frühestens mit Mitte Mai stufenweise und unter besonderen Sicherheitsvorschriften öffnen können. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, wird laut Kurz Ende April entschieden. Unter die besonderen Sicherheitsvorkehrungen fallen unter anderem das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Desinfektion sowie eine limitierte Anzahl an Kunden pro Geschäftslokal. 

Die bestehenden Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung wurden Montags bis Ende April verlängert. Es gebe weiterhin nur folgende Gründe, das Haus zu verlassen: um zu arbeiten, um einkaufen zu gehen, um andere Menschen zu unterstützen und um frische Luft zu schnappen oder Sport zu betreiben, so Kurz. (eml)

Update 14:50