Kurz vor der Wahl hat das Parlament bekanntlich noch rasch eine kleine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschlossen. Eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums und des Bundeskanzleramts erarbeitete verschiedene Varianten, wie eine solche Reform aussehen könnte und legte ihren Bericht Mitte Jänner 2017 vor. Eine dieser Varianten sah etwa vor, dass die FMA in die Österreichische Nationalbank (OeNB) eingegliedert wird.

Aus den großen Reformplänen wurde allerdings nichts. Nun äußert sich die FMA erstmals zur beschlossenen Reform und gibt einen Einblick, wie sich diese auf die zu beaufsichtigten Unternehmen auswirken wird. 

Verbindliche Rechtsauskünfte
So erklärt die FMA, dass die "Aufsichtsreform 2017" die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend verbessert, "um noch rascher, effizienter und effektiver handeln zu können". Die Behörde wird etwa künftig in den wesentlichen Aufsichtsfeldern den Beaufsichtigten auf Verlangen vorab verbindliche Rechtsauskünfte zu konkreten praktischen Fragestellungen geben. Davon erhofft sich die Behörde, Gesetzesverstöße von vornherein vermeiden zu können.

Überdies soll das Sanktionsregime künftig viel stärker präventiv wirken. "Insbesondere der europäische Gesetzgeber geht zunehmend vom Konzept effizient abschreckender Strafandrohungen aus. Er gibt daher europarechtlich massiv erhöhte Rahmen für Geldstrafen vor. Ziel ist es folglich, so weit wie rechtlich möglich auf ex-post zu verhängende Bagatelle-Strafen für geringfügige Verstöße zu verzichten, anhaltende und schwere Verstöße jedoch abschreckend zu ahnden. Die Aufhebung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht ermöglicht hier überdies eine Fokussierung bei der Sanktionierung von Gesetzesverstößen", erklärt die Behörde.

Strategie der FMA wird veröffentlicht
Um das Verständnis für regulatorisches und aufsichtliches Handeln zu stärken, wird die FMA nun jährlich eine "mittelfristige Strategie der Aufsicht" veröffentlichen. Überdies werden künftig nach Branchen die Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht.

Das Begutachtungsverfahren für regulatorische Vorhaben der FMA wird erweitert: Künftig kann zu den Entwürfen jeder Stellung nehmen, zudem wird jede Stellungnahme auf der Website der FMA publiziert.

Proportionalität und Digitalisierung
Der risikoorientierte Aufsichtsansatz der FMA, der Intensität und Tiefe der Aufsicht an den Risikogehalt des Geschäftsmodells knüpft, soll weiter ausgebaut werden. Die in der Aufsichtsreform geplanten neuen Bestimmungen geben der FMA zusätzliche Instrumente für eine proportionale Anwendung der Regularien in die Hand. So will sich die Aufsicht laut eigener Aussage verstärkt für die Anwendung der Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität bei der Weiterentwicklung der europäischen Regulierung einsetzen.

Zudem will die FMA die Auswirkungen der digitalen Revolution auf den Finanzmarkt im Auge behalten. Hierbei reicht der Bogen von digitalen und kosteneffizienten Anwendungen über digitale und IT-Sicherheit bis hin zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen analogen und digitalen Problemlösungen und Produkten. Besonderes Augenmerk will die Aufsicht in diesem Bereich auch auf den Schutz der Anleger und Verbraucher legen. (gp)