2025 prüft die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) nach einem Jahrzehnt wieder umfassend, wie gut die Republik Österreich die Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Griff hat. Um sich einen Überblick zu verschaffen, wird die an die OECD angegliederte FATF auch wieder Vor-Ort-Besuche in Finanzbetrieben vornehmen. Erscheinen wollen die Prüfer Ende Mai beziehungsweise im Juni 2025, heißt es beim Fachverband der Finanzdienstleister.

Wie Fachverbandsobmann Hannes Dolzer gegenüber der Redaktion sagt, geht man davon aus, dass pro Sektor zwei bis drei Betriebe ausgewählt werden dürften. Es gehe nicht um eine Kontrolle der Betriebe, vielmehr wollen die Prüfer die Qualität der staatlichen Anti-Geldwäschemaßnahmen beurteilen. Bei den "on-site visits" führen die Prüfer Gespräche mit Vertretern der jeweiligen Branche, wobei der Fokus "auf echten Geschäftsfällen, denen ein hohes Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungrisiko immanent ist", liege. 

Behörden dürften strenger prüfen
Evaluiert wird insbesondere die Arbeit der hiesigen Behörden, was letztendlich die Beaufsichtigten zu spüren bekommen könnten. Für den gewerblichen Finanzvertrieb liegt die Aufsicht bei den Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise beim Marktamt in Städten wie Wien. Im Fachverband geht man davon aus, dass die Nervosität bei den Behörden hoch ist. Denn bei der vergangenen umfassenden FATF-Prüfung vor rund einem Jahrzehnt schrammte Österreich nur knapp an einem Platz auf der sogenannten "grauen Liste" problematischer Länder vorbei. Seine Mitglieder weist der Fachverband darauf hin, "dass aufgrund der bevorstehenden FATF-Prüfung davon auszugehen ist, dass verstärkt Überprüfungen von den Vollzugsbehörden stattfinden werden".

Laut Fachverband sind gemäß Gewerbeordnung unter den Finanzdienstleistern gewerbliche Vermögensberater betroffen, soweit sie (in der Form Versicherungsmakler oder Versicherungsagent) Lebensversicherungen vermitteln oder andere Versicherungsprodukte mit Anlagezweck (ausgenommen Einfachagenten/Mehrfachagenten ohne konkurrierende Produkte, die keine Prämien entgegennehmen). Zu den verpflichteten Gewerbetreibenden zählen auch Versteigerer, die Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro abwickeln. Dieselbe Schwelle gilt bar oder unbar für Personen, die mit Kunsthandwerken handeln oder als Vermittler tätig werden.

Die komplette Liste ist auf der Seite des Wirtschaftsministeriums zu finden (externer Link). Die Wirtschaftskammer hält Anfang September gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und dem Finanzministerium ein kostenloses Webinar zur Geldwäscheprävention ab. Obmann Dolzer betont, dass der Fachverband jederzeit für Fragen zum Thema offen sei. (eml)