Die Luxemburger Finanzaufsicht CSSF warnt britische Fondsanbieter, dass sie demnächst den Zugang zum EU-Markt verlieren, falls das Vereinigte Königreich ohne Vertrag aus der Staatengemeinschaft austritt. Asset Manager, die nur in London lizensiert sind, gelten dann auf einen Schlag als Anbieter aus Drittstaaten. Die CSSF erinnert in einer Mitteilung britische Fondsgesellschaften daran, dass sie sich bei der Aufsicht melden müssen, wollen sie weiterhin Geschäfte auf dem Kontinent betreiben.

Das Großherzogtum hatte eine Übergangsregel für den Fall eines No-Deal-Brexit erlassen. Demnach können Anbieter, die in Großbritannien zugelassen sind, auch nach einem ungeordneten Austritt ihre Produkte weiter vertreiben. Asset Manager sollten aber bis allerspätestens 15. September übermitteln, dass sie auf die Übergangsregelung zurückgreifen wollen, teilt die CSSF mit.

Die Gefahr eines No-Deal-Brexit ist hoch. Aussichtsreicher Anwärter auf die Nachfolge von Premierministerin Theresa May ist Boris Johnson – ein einflussreicher Kopf der Brexit-Bewegung. Einigen sich Großbritannien und die Europäische Union nicht auf eine Regelung, scheidet das Inselreich am 31. Oktober aus. Der Ausstieg war schon mehrmals aufgeschoben worden.

Lizensiert lebt sich's leichter
Die CSSF kündigte zudem an, demnächst ein Portal freizuschalten, über das Asset Manager ihre Meldungen bequem einreichen können. Die Behörde hat die Dauer der Übergangsregel auf ein Jahr begrenzt. Die Aufsichtsbehörden anderer europäischer Staaten haben ähnliche Regeln erlassen. Im Gegenzug schuf die britische Finanzaufsicht FCA Ausnahmen für EU-Anbieter, die auf der Insel weiter agieren möchten.

Wollen britische Anbieter über die Übergansphase hinaus von Luxemburg aus in der EU aktiv sein, sollten sie eine Lizenz beantragen, empfiehlt die CSSF. Stichtag für den Antrag ist der 31. Oktober, teilt die Behörde mit. Zudem betonen die Aufseher, dass sich das Zulassungsverfahren über ein Jahr hinziehen kann. (ert)