Mit Beginn 2024 sind in Österreich die Gebühren für den Erst- und Zweitantritt zur Meisterprüfung (Handwerke) und zur Befähigungsprüfung (alle anderen reglementierten Gewerbe) gefallen. Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung mit einer schulisch-akademischen Ausbildung, wie die Wirtschaftskammer betont.

Wissenswert für alle "frischen" Gewerbeinhaber: Bereits bezahlte Prüfungsgebühren, die zwischen Anfang Juli und Ende Dezember 2023 angefallen sind, kann man sich zurückholen. Der Antrag dafür muss bei den jeweiligen Meisterprüfungsstellen eingereicht werden. Das teilt der Fachverband der Finanzdienstleister in einer Aussendung mit. Für den dritten oder vierten Antritt sind weiterhin Prüfungsgebühren zu entrichten.

Neue Prüfungsverordnung
Bei den gewerblichen Vermögensberatern sind momentan drei Module zur Befähigungsprüfung nötig. Künftig sollen es zwei sein: Eine neue Prüfungsverordnung ist beim Ministerium eingereicht, wie es aus dem Fachverband heißt. Ein Inkrafttreten wird laut Plan gegen Sommer erwartet. Nach dem neuen Schema sollen nur noch die schriftliche und die mündliche Prüfung (Modul 1 und 2) Pflicht sein, während die Lehrlingsausbilderprüfung (Modul 3) als Voraussetzung für die Gewerbeerlangung wegfällt. Wer Lehrlinge ausbilden will, kann diese Prüfung extra machen, braucht sie aber nicht, um beruflich als Vermögensberater durchzustarten.

Für die Vermögensberater kosten die Module zur Befähigungsprüfung insgesamt 843 Euro, bei einer Einschränkung rein auf Personalkreditvermittlung sind es nur 590 Euro. Versicherungsagenten zahlen insgesamt 422 Euro, Versicherungsmakler 253 Euro, wie aus der Liste der Prüfungsgebühren (externer Link) hervorgeht. (eml)