Die Europäische Finanzaufsicht ESMA hat Richtlinien für die einheitliche Überwachung von Fondskosten herausgegeben. Diese sollen den nationalen Behörden des Kontinents als Leitfaden dienen, um "unangemessene" Kostenbelastungen der Fondsanleger einzudämmen. Die Finanzaufsicht will mit dieser Fibel dafür sorgen, dass die nationalen Aufseher europaweit einheitlicher bei Fondskosten hinschauen. Dieses geschlossene Vorgehen soll verhindern, dass Anbieter vorzugsweise an den Standorten Fonds auflegen, die einen laxen Umgang in puncto Gebühren pflegen.

"Ein größeres Vertrauen in die Finanzmärkte und geringere Kosten von Finanzprodukten nehmen eine Schlüsselrolle dabei ein, Sparer für die Kapitalmärkte zu begeistern", erläutert ESMA-Chef Steven Maijoor einer Mitteilung zufolge. "Es ist Teil unserer Strategie für die Jahre 2020 bis 2022, eine große Basis an Retailanlegern aufzubauen, um die Kapitalmärkte zu fördern und eine langfristige Finanzplanung zu sichern." Und er ergänzt: "Eine engere Annäherung bei der Überwachung von Kosten ist wesentlicher Teil unserer Bemühungen rund um die Kosten von Retail-Investmentprodukten. "

Kosten fressen Rendite
Anlass für die ESMA-Initiative zu einer einheitlicheren Überwachung der Fondsgebühren sind die Ergebnisse der ersten europaweiten statistischen Untersuchung der Kosten und Leistungen von Finanzprodukten aus dem Januar 2019. Diese habe den "erheblichen Einfluss von Kosten auf die Renditen der Anleger" offenbart, erläutert die Behörde in der Mitteilung. Der Studie zufolge fressen Gebühren und Kosten im Schnitt rund ein Viertel der Wertentwicklung eines Investmentfonds für Privatanleger auf. Infolgedessen entwickelte die ESMA gemeinsam mit den nationalen Aufsehern einen einheitlichen Rahmen, wie sie die Aufwendungen für Investoren bei UCITS- und alternativen Investmentfonds (AIF) überwachen wollen.

Von Land zu Land unterschiedliche Herangehensweisen will die europäische Behörde aber nicht kippen. So macht sie zwei wesentliche Wege aus, wie nationale Aufseher "unangemessene" Kosten definieren. Die eine Gruppe stelle eine Liste mit Kosten und Gebühren auf, die zulässig seien. Alle anderen Abgaben sind demnach unzulässig. Die zweite Gruppe, dazu zählt etwa die deutsche Finanzaufsicht Bafin, entwickelte Musterklauseln, an denen sich die Asset Manager orientieren sollten.

Im Rahmen bleiben
So sind die Richtlinien, welche die ESMA den nationalen Aufsehern nun an die Hand gibt, auch zum Teil recht allgemein gehalten. Anfallende Abgaben sollen beispielsweise "im Einklang mit den Anlagezielen des Fonds" stehen. Einfache Strategien etwa rechtfertigen nur geringere Gebühren als komplexe Investmentansätze. Kosten an Dritte sollten ebenfalls im Rahmen der Vergleichsgruppe rangieren und Doppelbelastungen der Kunden vermieden werden.

Weiterhin sollen die Anleger eines Fonds grundsätzlich gleich behandelt werden und einzelne Gruppen keine "wesentlichen Nachteile" erleiden. Dies könnte sich als Knackpunkt herausstellen: denn praktisch durchgängig zahlen Retail-Anleger höhere Gebühren als institutionelle Investoren. (ert)