Der Feldzug gegen vermeintlich inaktive Fondsmanager ist ins Stocken geraten. Die Asset-Management-Tochter der größten norwegischen Bank DNB erzielte in einem Rechtsstreit mit Verbraucherschützern einen Etappensieg. Das Bezirksgereicht in Oslo wies eine Sammelklage ab, welche eine norwegische Verbraucherschutzorganisation im Namen von 180.000 Anlegern gegen die Gesellschaft eingereicht hatte. Dies berichtet die Fondsratinggesellschaft Morningstar.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass DNB Asset Management für drei seiner Portfolios keine überzogenen Gebühren verlangt habe. Die Anleger hätten sehr wohl für aktives Management gezahlt und dadurch die Chance auf eine Mehrrendite gegenüber dem Vergleichsindex erhalten – auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering gewesen sei, schränkten die Richter ein.

Üppige Gebühren, keine Leistung
Damit nimmt die Debatte um nur vermeintlich aktive Fondsmanager zumindest vorerst eine Wende. Vor zwei Jahren war die Diskussion aufgekommen, dass manche Portfoliolenker ihren Anlegern nur aktives Management vorgaukeln und üppige Gebühren kassieren, in Wahrheit aber nur einfach ihr Vergleichsbarometer nachbauen. Diese Gruppe erhielt im Englischen den Namen "Closet Tracker" oder "Benchmark Hugger", was sich als "Indexschmuser" übersetzen lässt. Anleger würde mit einem echten Indexfonds dabei günstiger fahren.

Mehrere Aufseher in Europa hatten die Fondsindustrie nach Indexschmusern durchleuchtet. Die Behörden kamen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Marktwächter in Deutschland oder Luxemburg keine systematischen Fehlverkäufe erkannten, sahen die Kollegen in Großbritannien, Irland, sowie Schweden oder Norwegen durchaus Probleme. So verwarnte die norwegische Finanzaufsicht DNB Asset Management wegen eines zu geringen Active Share. Diese Kennzahl misst die Aktivität eines Fonds.

Umstrittene Kennzahl
Daraufhin senkte DNB die Gebühren der betroffenen drei Portfolios. Doch die staatliche Verbraucherschutzbehörde forderte die Rückzahlung von Gebühren. Es ging dabei um einen Streitwert von rund 700 Millionen Norwegischen Kronen, umgerechnet gut 70 Millionen Euro, berichtet Morningstar.

Allerdings ist die Kennzahl Active Share als alleinige Messlatte umstritten, um die tatsächliche Aktivität eines Managers zu bestimmen. Dies sahen die Richter in Oslo ebenso. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer haben noch Zeit, das Urteil anzufechten. Die europäische Finanzaufsicht ESMA will das Thema jedenfalls noch nicht zu den Akten legen. Sie forderte von den nationalen Behörden Daten an, um den gesamten Markt auf Indexschmuser abzuklopfen. (ert)