Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW erwartet, dass sich der Start der Trilog-Verhandlungen zu den neuen Regelungen der Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) weiter verschieben wird. Die Verzögerung ergebe sich aus der noch ausstehenden Bestätigung der neuen Europäischen Kommission, fehlenden Verhandlungsgruppen im Europäischen Parlament sowie einer komplexen Abstimmung innerhalb der Ratspräsidentschaft, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.

"Ein Beginn der Trilog-Verhandlungen vor Mitte Dezember ist somit unwahrscheinlich", erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Realistischer sei ein Start im Januar 2025. Stéphanie Yon-Courtin, die weiterhin für die Kleinanlegerstrategie zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, habe sich kürzlich bei einer Konferenz in Brüssel entsprechend geäußert. 

Darum geht es bei einem Trilog
Als Trilog werden politische Verhandlungstreffen bezeichnet, die Teil eines Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union (EU) sind. Dabei kommen Vertreter des Europäischen Rates, des EU-Parlaments und der EU-Kommission zusammen. 

Die Entscheidungsträger des Parlaments, insbesondere des ECON-Ausschusses, seien jedoch nach der Parlamentswahl im Juni 2024 bislang nicht vollständig aufgestellt, so der AfW. Zudem habe die ungarische Ratspräsidentschaft Anfang Oktober eine umfassende Synopse zu den unterschiedlichen Versionen des RIS-Dossiers mit Rückfragen an die EU-Mitgliedstaaten verschickt. "Dieses eher ungewöhnliche Vorgehen lässt vermuten, dass das Dossier wahrscheinlich erst von der kommenden polnischen Ratspräsidentschaft ab Januar 2025 inhaltlich weitergeführt werden kann“, erläutert Rottenbacher.

Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vermutlich frühestes im dritten Quartal 2025
Das RIS-Dossier selbst, das als sogenanntes Omnibusgesetz zahlreiche Regelwerke, etwa die EU-Kapitalmarktrichtlinie Mifid, ändert, wird nach einer Einigung eine komplexe juristische Prüfung durchlaufen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt werden müssen. Eine finale Veröffentlichung der neuen Regelungen im Amtsblatt der Europäischen Union sei deshalb erst ab dem dritten Quartal 2025 zu erwarten. Die Kleinanlegerstrategie würde in den EU-Mitgliedsländern dann 18 Monate nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Sollte sich der Vorschlag des Rates durchsetzen, würden sogar 36 Monate vergehen, bis die Vorgaben Wirkung entfalten. 

Da die inhaltlichen Verhandlungen noch nicht begonnen haben, gibt es für Versicherungsmakler, die versicherungsbasierte Anlageprodukte beraten und vermitteln, keinen neuen Sachstand zu einem potenziellen Provisionsverbot. "Der AfW wird weiterhin kontinuierlich über den Fortschritt der Verhandlungen informieren und sich aktiv für die Interessen der unabhängigen Vermittler in Berlin und Brüssel einsetzen", teilt der Verband mit. (am)