Der Streit zwischen der Unicredit Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe zu der Oberbank, BTV und BKS gehören, geht in die nächste Runde. Im Rahmen der Hauptversammlungen von Oberbank und BKS hat die Bank Austria als größter Einzelaktionär einen Minderheitsantrag eingebracht. Die Bank Austria forderte darin, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als sechs Millionen Euro klagen.

Die UniCredit bezog sich in den Anträgen auf den bereits im Oktober 2022 erfolgten Verkauf der von der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg.Gen.m.b.H. (Wüstenrot) gehaltenen Aktien an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV). Die Wüstenrot hatte damals beschlossen, sich aus dem bestehenden Syndikat zurückzuziehen und die Aktien vereinbarungsgemäß auch der Oberbank und BKS zum Kauf angeboten, um so dem Syndikat zu ermöglichen, diese Aktien weiterhin im Syndikat zu halten. Dies wurde im Syndikats-Vertrag aus dem Jahr 1998 festgelegt.

Vermögensschaden gesehen
Die beiden Banken nutzten ihr Vorkaufsrecht und verkauften die Aktien noch am selben Tag an die Generali Versicherung und die Stiftung der Bank für Tirol und Vorarlberg weiter. Daraus entstand ein Verlust. Die Unicredit Bank Austria, die somit bei dem Geschäft nicht zum Zug kam und ihren Anteil an der 3-Banken-Gruppe nicht erhöhen konnte, sieht in dem Deal einen Vermögensschaden für Oberbank, BKS und deren Aktionäre.

Die Höhe des Schadens, der durch angeblich pflichtwidrige Ausübung der Vorstandsfunktionen entstanden sei, wird von der Unicredit Bank Austria mit je drei Millionen Euro angegeben. Über die Minderheitsanträge wurde daher das Verlangen eingebracht, die BKS und Oberbank müsse gerichtlich gegen ihren eigenen Vorstand vorgehen.

Vorwurf zurückgewiesen
Sowohl BKS als auch die Oberbank weisen diesen Vorwurf entschieden als inhaltlich falsch und rechtlich verfehlt zurück. "Worin die Unicredit vor diesem Hintergrund eine Pflichtwidrigkeit des Vorstands der Oberbank erkennen will, ist für den Vorstand in keiner Weise nachvollziehbar. Der Vorstand ist überzeugt, stets zum Wohl der Bank zu handeln und gehandelt zu haben", erklärt man etwa bei der Oberbank.

Bei der am Mittwoch 24. Mai erfolgten Hauptversammlung der BKS wurde jedenfalls nicht über das Minderheitsverlangen der Unicredit abgestimmt. Die Unicredit Bank Austria und CABO werden nun als qualifizierte beteiligte Aktionäre die Bestellung eines Vertreters zur Führung des Rechtsstreits der BKS gegen ihre Vorstände auf die Geltendmachung des Schadenersatzes wegen pflichtwidriger Ausübung bei Gericht beantragen. Dafür muss also dieser Vertreter zur Führung des Rechtsstreits auf Antrag der Unicredit Bank Austria durch ein Gericht bestellt werden. (gp)