Hinweisgeber (zunehmend gestützt auch durch EU-Regelungen) entwickeln sich zu einem immer wichtigeren Bestandteil der Arbeit von Aufsichtsbehörden. Bei der FMA, deren anonymer Kanal über die Homepage angesteuert werden kann, machten Whistleblower im Jahr 2023 432 Eingaben. Das entspricht einem Plus von 195 Meldungen oder 82,3 Prozent zum Jahr davor.

Dabei zeigt sich, was auch bei anderen Hinweisstellen beobachtet wird: Selten werden solche Systeme für ungerechtfertigte Anschuldigungen benutzt. 234 Hinweise betrafen tatsächlich den Aufsichtsbereich der FMA, 113 bezogen sich auf Steuervergehen, und nur 85 betrafen Aufsichtsbereiche, die von anderen Behörden zu überwachen sind, oder erwiesen sich als substanzlos, wie die FMA mitteilt.

Anlagebetrug verursacht Millionenschaden
Insgesamt suchten im Vorjahr 3.000 Personen Rat bei der Verbraucherinformation der FMA. Mehr als ein Drittel (1.100) zeigten dabei einen Verdacht auf Anlagebetrug an. Das bedeutet eine Steigerung um 37 Prozent zum Jahr davor, wie die Behörde angibt. 

Um ein Drittel gestiegen sind auch die der FMA bekanntgegebenen Schäden aus Anlagebetrug, die 2023 einen Wert von rund 13 Millionen Euro erreichten. Enorm ist der höchste bekannte Verlust eines einzelnen Betrugsopfers: Dieser lag bei rund 1,6 Millionen Euro. Im Durchschnitt betrug die gemeldete Schadenssumme rund 45.000 Euro.

Whistleblower melden Anlagebetrug
Auch von den 234 Whistleblower-Hinweisen im Aufsichtsbereich der FMA ging es am häufigsten um Anlagebetrug, nämlich in 67 Fällen. 60 Meldungen gab es zum Bank- und Kreditwesen, 60 betrafen die Wertpapieraufsicht – ein Bereich, in dem die Behörde in den vergangenen Jahren "signifikante Zuwächse" sieht.

Hinweise betrafen hier vor allem Verstöße gegen die Prospektpflicht, außerdem orteten die Whistleblower sehr oft grobe Nachteile für Kunden bei Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzprodukten. 15 Meldungen gingen zu Versicherungen oder Pensionskassen ein, neun zum Verdacht auf Geldwäscherei, und zwei betrafen die ordnungsgemäße Rechnungslegung. Dazu gab es 21 Beschwerden zu allgemeinen Aufsichtsthemen.

Fit-&-Proper-Mängel
Im Bereich Bankenaufsicht meldeten Hinweisgeber über das FMA-Tool sehr oft Fit-&-Proper-Mängel bei Chefs oder Aufsichtsräten sowie Transparenz- oder Governance-Verstöße oder nicht erfüllte Meldepflichten und mangelndes Berichtswesen. Die Markt- und Börseaufsicht wiederum wurde vor allem auf vermutetes Insider-Trading, Marktmanipulationen und Verstöße gegen Ad-hoc-Meldepflichten aufmerksam gemacht. Im Versicherungswesen ging es oft um vorvertragliche Informationspflichten sowie Governance-Themen und ebenfalls um die Fit & Properness von Schlüsselpersonen.

"Die Hinweise decken oft gravierende Missstände in beaufsichtigten Unternehmen auf", so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung. Sie betonen, dass die Behörde durch frühe Verdachtsmeldungen präventiv tätig werden könne und verweisen auf die hohe Zahl der Investorenwarnungen im Jahr 2023. Allerdings kann erwähnt werden, dass die Warnkompetenzen der FMA etwa im Vergleich zur deutschen Aufsicht Bafin begrenzt sind. Im Nachbarland bekam die Behörde, nachdem sie im Wirecard-Skandal versagt hatte, deutlich ausgedehnte Kontroll- und Alarmierungsbefugnisse. (eml)