Bei der Veranlagungsperformance der österreichischen Pensionskassen gab es im zweiten Quartal ein Plus von 1,25 Prozent, im gesamten ersten Halbjahr 2024 sind es plus 3,98 Prozent. Über die vergangenen drei, fünf und zehn Jahre gerechnet, beträgt die jährliche Performance im Durchschnitt 0,87, 2,85 und 3,11 Prozent. Das teilt die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrem neuen Quartalsbericht zu den Pensionskassen mit. 

Der weitaus größte Anteil wird von überbetrieblichen Anbietern gemanagt. Nur 8,49 Prozent oder 2,34 Milliarden Euro des gesamten verwalteten Vermögens entfielen auf die drei betrieblichen Pensionskassen.

148.000 Bezieher
Über 1.081.000 Personen sind Anwartschafts- und Leistungsberechtigte (AWLB), wovon 13,68 Prozent (rund 148.000 Personen) bereits eine Pensionsleistung aus dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge beziehen, bei der die Arbeitgeber freiwillig für die Pension ihrer Mitarbeiter einzahlen. Damit hat in etwa bereits jeder Vierte aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich (23,39 Prozent) eine Anwartschaft auf eine derartige Pensionsleistung. Das verwaltete Vermögen entspricht in etwa 5,5 Prozent des österreichischen Bruttoinlandsprodukts.

Quelle: FMA

Das Vermögen der Pensionskassen wird zu 95,50 Prozent indirekt über Investmentfonds gehalten. Durchgerechnet in Veranlagungsklassen machen Aktien mit 39,94 Prozent den größten Anteil aus, gefolgt von Schuldverschreibungen mit 33,28 Prozent, Guthaben bei Kreditinstituten mit 6,11 Prozent, Immobilien mit 5,92 Prozent, Darlehen und Krediten mit 3,14 Prozent sowie sonstigen Vermögenswerten mit 11,61 Prozent. Das Vermögen war nach Währungsabsicherungsgeschäften zu rund 34,87 Prozent in ausländischer Währung veranlagt.

Risiko- und Sicherheitsgemeinschaften
Die Beitragszahlungen verwalten die Pensionskassen in sogenannten "Veranlagungs- und Risikogemeinschaften" (VRG). Es handelt sich um Kollektive von je mindestens 1.000 Anwartschafts- und Leistungsberechtigten. In den VRG findet ein Ausgleich der versicherungstechnischen Risiken statt.

Seit der Novelle des Pensionskassengesetzes 2013 hat man in der Anwartschaftsphase bis zu drei Mal die Möglichkeit, die VRG oder Subveranlagungsgemeinschaft (Sub-VG) zu wechseln. Der Antrag muss jeweils bis spätestens 31. Oktober schriftlich bei der Pensionskasse eingehen, damit der Wechsel zum 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres wirksam wird. Es gibt derzeit 98 VRG sowie vier Sicherheits-VRG und 38 Sub-VG. Anwärter können ab 55 Jahren in eine Sicherheits-VRG mit konservativer Veranlagung wechseln und sich dadurch eine Garantiepension sichern. (eml)