Unternehmen, die in Österreich Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Dash ausgeben, verkaufen oder tauschen, müssen genau so wie Anbieter elektronischer Geldbörsen seit 10. Jänner eine Registrierung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) vorweisen können. Nur vier Unternehmen haben es trotz langer Vorlaufzeit bisher geschafft, sich diese Eintragung zu holen, wie man bei der FMA erfährt.

Es handelt sich um die bekannten Börsen Bitpanda und Coinfinity so wie um den Automatenbetreiber Kurant (eine Coinfinity-Tochter). Zuletzt kam noch die "business4life GmbH" dazu, deren Geschäft laut Homepage aus "Crypto Coaching" besteht.

16 Verfahren anhängig
Ein fünfter Bescheid werde gerade erteilt, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik gegenüber der Redaktion. 16 Verfahren seien anhängig. "Obwohl die Registrierung seit 1. Oktober möglich war, haben sich die meisten erst um den 10. Jänner gemeldet", so Grubelnik. Bekannt ist die europaweite Einbeziehung der virtuellen Währungen in die Geldwäscheprävention schon seit sehr langer Zeit.

Seit dem 10. Jänner müssen Anbieter von Kryptowährungen im Großen und Ganzen die selben Geldwäsche-Vorkehrungen treffen wie Banken. "Nicht registrierte Anbieter dürfen ab diesem Zeitpunkt ihre Dienstleistung in Österreich nicht mehr anbieten", heißt es bei der FMA. Dies gilt demnach auch für Dienstleister mit Sitz im Ausland. Unterlässt ein Anbieter die Registrierung, ist eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen. (eml)