Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat verschiedene Auflagen und Maßnahmen für die Neobank N26 verlängert und teilweise konkretisiert, die diese zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen sowie ergreifen muss. Das teilt die Behörde nun mit; der entsprechende Bescheid erging bereits am 31. März 2023. Hintergrund ist demnach, dass das Kreditinstitut trotz einiger Fortschritte immer noch Defizite bei der Bekämpfung dieser beiden Problembereiche hat. Damit bleibt ein von der Aufsicht eingesetzter Sonderbeauftragter weiterhin bei der Bank. 

Im Detail hat die Bafin ihre Anordnung vom 11. Mai 2021 zur Stärkung der Geldwäschepräventionssysteme konkretisiert. Die Smartphonebank muss "angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen treffen und aufrechterhalten, um für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu sorgen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen durchgehend nachkommen zu können".

Weiter maximal 50.000 Neukunden im Monat
Betroffen ist laut der Behörde insbesondere das Verdachtsmeldewesen. Das Institut müsse ein "hinreichendes" IT-Monitoring schaffen, eine angemessene Qualitätssicherungsfunktion aufbauen und wirksame Kontrollen von Auslagerungen einrichten. Zur Reduzierung des Geldwäscherisikos bleibt ferner die zum 9. November 2021 angeordnete Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden pro Monat bestehen. Überwacht wird alles von einem Sonderbeauftragten.

Anlass der Maßnahmen waren fortwährende Probleme von N26. So kämpfte das Institut Anfang 2022 laut Medienberichten mit dem Verdacht auf betrügerische Nutzung von N26-Konten durch Kriminelle. Das rief auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Zu den Schwachstellen von N26 gehörten, Stand Februar 2022, etwa die Sicherheitsmaßnahmen rund um die Identifizierung und die Legitimation von Kunden. Das Institut nutzte zumindest damals ein Foto-Ident-Verfahren, das es Kriminellen relativ leicht macht, ein Konto bei der Neobank zu eröffnen, das sie dann für ihre Zwecke nach Belieben einsetzen können. (jb)