Die Auseinandersetzungen zwischen dem Fondsmanager MPC Capital und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben neuerlich an Brisanz gewonnen. Es geht um die vier Hollandfonds 57, 59, 67 und 68, die wie berichtet auf Druck der Kreditgläubiger ihre Immobilien verkaufen müssen. Der VKI empfiehlt den Anlegern trotz einiger Zugeständnisse die Ablehnung des Verkaufsbeschlusses. Damit setzen die "Konsumentenschützer" rund 31 Millionen Euro Anlegerkapital aus Spiel.

Aktuell bekommen Investoren Post sowohl vom Initiator MPC als auch vom VKI. MPC informiert noch einmal über die aktuelle Lage und die laufende Abstimmung. Neu ist ein Zugeständnis des Darlehensgebers an die Anleger für den Fall, dass sie dem Verkauf der Immobilien wie gefordert zustimmen. Der VKI kontert dieses Schreiben und wirft MPC einmal mehr unzumutbares Verhalten vor.

VKI macht Stimmung gegen den Verkaufsbeschluss
Zum Hintergrund: Der Darlehensgeber will aus den Finanzierungen aussteigen und ist an einer geordneten Abwicklung interessiert. Daher fordert er von den Fondsgesellschaftern, dass sie einen Verkaufsbeschluss fassen. Im Gegenzug sagt der Darlehensgeber zu, dass die Anleger die von den Fonds bereits geleisteten Zahlungen behalten dürfen, auch wenn die Erlöse aus dem Immobilienverkauf die Kreditschulden nicht vollständig abdecken.

Es geht um etwa 31 Millionen Euro, die von den vier Fonds an die Anleger ausgezahlt haben, diese aber noch nicht sicher behalten dürfen. Das Problem: Der Darlehensgeber kann die Kredite fällig stellen, wenn die Fondsinvestoren nicht einem geordneten Immobilienverkauf zustimmen. Das ist ein durchaus realistisches Szenario. In weiterer Folge müsste MPC nach eigenen Angaben für die Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden, und der Insolvenzverwalter würde die Auszahlungen von den Investoren zurückfordern.

Trotzdem tritt der VKI gegen den Verkauf der Immobilien auf. Er empfiehlt den Anlegern, den von MPC vorbereiteten Beschluss abzulehnen, obwohl es zuletzt noch Gespräche gegeben habe, in denen laut MPC die VKI-Fragen beantwortet wurden und der VKI kurzfristig alle erbetenen Unterlagen erhalten hat. Außerdem habe der Darlehensgeber ein Zugeständnis an die Anleger gegeben: Sie dürfen, wenn sie einen Verkaufsbeschluss für die Immobilien fassen, nicht nur die von den Fonds geleisteten Auszahlungen behalten. Der Darlehensgeber verzichtet nun auch auf sein Widerrufsrecht für diese Verzichtserklärung.

VKI will noch mehr Unterlagen
Diese Bereitschaft stand unter der Bedingung, dass der VKI eine Empfehlung zur Zustimmung bei der laufenden Abstimmung über den Immobilienverkauf abgibt und diese erfolgreich beendet wird. Am 25. Juli hat der VKI aber laut MPC weitere Unterlagen und Zugeständnisse von MPC Capital gefordert. "Der VKI hat erklärt – bei Vorlage weiterer Unterlagen und Erfüllung weiterer Bedingungen – eine Zustimmung zwar empfehlen zu können, gibt diese Empfehlung jetzt aber nicht ab", berichtet MPC in einem Informationsschreiben für den Vertrieb.

Der VKI fordert eine Verschiebung der bereits laufenden Abstimmung der Anleger in den Herbst. Laut MPC ist das nicht möglich: "In der Abwicklungsvereinbarung mit dem Darlehensgeber sind klare Fristen für die Einholung des Beschlusses vorgesehen. Der VKI weiß, dass der Fonds die Zeit bis zum Herbst nicht hat. Zudem fordert der VKI weitere Zugeständnisse, die aus heutiger Sicht nicht erfüllbar erscheinen", heißt es in einem brandaktuellen Schreiben an die Fondsanleger.

Riskantes Spiel auf Zeit
In seinem Pokerspiel setzt der VKI darauf, dass der Darlehensgeber nicht sofort die Kredite fällig stellt, wenn die Anleger den Verkauf der Immobilien ablehnen. Tut er das, ist das Spiel auf Zeit verloren, denn MPC hat unmissverständlich angekündigt, Insolvenz für die Fonds anzumelden. Begründung: "Dazu wäre die Fondsgeschäftsführung verpflichtet, damit es nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann." Die Frist für die Abstimmung der Anleger endet am 9. August.

Der VKI hält die "Insolvenzdrohung" für ein unfaires Druckmittel, abgesehen davon könne MPC die Insolvenz verhindern. Das stimmt so aber nicht: Denn MPC hat keinen Einfluss darauf, ob und wann der Darlehensgeber die Kredite fällig stellt. Über den Verlauf eines Insolvenzverfahrens hat der VKI ebenfalls irreführende Angaben gemacht. Denn seiner Meinung nach dauern ein Verkauf der Immobilien und die Rückforderung der Auszahlungen Jahre. Das muss aber nicht sein, denn der Insolvenzverwalter kann in Abstimmung mit der Gläubigerversammlung – die übrigens vom Darlehensgeber dominiert wäre – relativ schnell die Immobilien verkaufen. (ae)