Wer regelmäßig mit zweifelhaften Kryptowährungsunternehmen zu tun hat, kennt die Argumentationslinie: Wenn Probleme auftreten, ist die Ursache stets extern zu finden. Nun sieht sich die österreichische Finanzmarktaufsicht veranlasst, festzustellen, dass sie keine Konten des Kryptominingunternehmens Invia geschlossen hat.

Das Unternehmen hatte das offenbar gegenüber seinen Kunden behauptet, die ihre bei Invia angelegten Gelder zurückforderten, wie die FMA mitteilt. Es habe zahlreiche Anfragen von Verbrauchern bei der FMA gegeben.

Die FMA hatte unlängst der Invia mit Sitz in 1010 Wien, Graben 12 das Geschäftsmodell untersagt, weil das Unternehmen mutmaßlich in den von der FMA beaufsichtigten AIF-Bereich vorgedrungen war. Die FMA, die nicht für Kryptowährungen zuständig ist, teilte mit, dass Invia "wegen Verdacht auf unerlaubte Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) gemäß 60 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 2 AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) mit Verfahrensanordnung vom 15. März 2018", der unerlaubte Geschäftsbetrieb untersagt wurde.

Eine Sperre von Konten gab es aber bei dem von der FMA nicht konzessionierten Unternehmen nicht. Wenn Invia Geld nicht auszahlen kann, liegt es demnach nicht an der Behörde. (eml)