Die Finanzmarktaufsicht FMA hat einen vorläufigen Verwalter für die Raiffeisengenossenschaft Althofen-Guttaring bestellt. Es handelt sich um eine Frühinterventionsmaßnahme im Rahmen des Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetzes (BaSAG). Die Maßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs – längstens jedoch auf zwölf Monate befristet.

Das Gesetz sieht vor, dass die FMA eingreift, um Lösungen zu finden, bevor es zu einer Abwicklung kommen muss. Künftig müssen die Geschäftsleiter der Bank den vorläufigen Verwalter, Michael Spitzer, in sämtliche Agenden operativ einbinden, beziehungsweise müssen Geschäftsleitung und Vorstand gewisse Entscheidungen von Spitzer absegnen lassen. Außerdem kann der Verwalter die Geschäftsleitung vertreten, "für den Fall, dass die Bank über keine Geschäftsleitung verfügt, diese zu ersetzen", wie die FMA mitteilt. Im Kern der FMA-Maßnahme dürften Führungsfragen stehen.

Commerzialbank und Alleingang im Raiffeisenverbund
Althofen – Guttaring ist mit einer Bilanzsumme von knapp 128 Millionen Euro (2020) eine kleine Bank – allerdings keine völlig unbekannte. Ihr Name tauchte im Zuge des im Jahr 2020 aufgedeckten Bilanzbetrugs bei der Commerzialbank Mattersburg auf. Das kleine Institut aus Kärnten hatte ausgerechnet bei der burgenländischen Skandalbank mehr als fünf Millionen Euro liegen.

Auch sonst agiert das Institut, das Bankstellen in Guttaring und Treibach-Althofen führt, offenbar eigenwillig. Die kleine Genossenschaft hat sich als eine von nur vier Instituten nicht der kürzlich gestarteten sektoreigenen Raiffeisen Einlagensicherung angeschlossen. Sie gehört – nach dem Wechsel sämtlicher Raiffeisenkollegen im vergangenen November – weiter der allgemeinen Einlagensicherung Austria (ESA) an. Sollte es zu einer Pleite kommen, müsste damit einmal mehr die ESA bluten.  

Bereits im Disput mit Aufsicht und Revision
Mit den Kollegen von der Raiffeisen-Revision liegt die kleine Bank schon länger im Disput – ebenso mit der Finanzmarktaufsicht. Darauf weist der Aufsichtsratsbericht des Jahres 2020 hin. Darin äußert Vorsitzender Markus Honsig-Erlenburg die Beschwerde, dass "seitens der Aufsicht und der Revision" zu wenig Zeit gewährt werde für nicht näher beschriebene "bereits eingeleitete Maßnahmen" so wie für eine Neuausrichtung.

Aus den Unterlagen des Jahresabschlusses geht hervor, dass die FMA 2020 gegen die Bank ein finanzmarktaufsichtsbehördliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Unter anderem ging es um Führungsfragen. Wie die Unterlagen zeigen, hat die Behörde dem Institut aufgetragen, die damaligen Geschäftsleiter abzuberufen. Stattdessen sei "zumindest ein geeigneter Geschäftsleiter zu bestellen". (eml)