Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Deka vor dem Landgericht Frankfurt verklagt. Die Richter müssen sich nun mit der Frage befassen, ob die Bank mit falschen Angaben für ihren Fonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien wirbt.

Stein des Anstoßes ist der "Impact-Rechner" auf der Website des Wertpapierhauses der deutschen Sparkassen. Wer das Tool mit der Höhe seines Investments füttert, bekommt vorgerechnet, welche Auswirkung das auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hat. Bei einer Anlage von 10.000 Euro heißt es beispielsweise: "42.837 Liter Wasser können durch Ihr Investment aufbereitet werden. Dies entspricht dem Abwasser eines durchschnittlichen Haushaltes von nahezu 129 Tagen." Ähnlich präzise Angaben gibt es zur Einsparung von Kohlendioxid und Abfall sowie zum Beitrag für das Gesundheits- und Bildungswesen.

"Für die versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz"
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Deka die Methodik hinter dem Rechner nur auf einer Unterseite offenlegt. "Erst im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass die versprochenen Zahlen zur positiven ökologischen Wirkung nur auf einer Schätzung beruhen, und dass dabei nicht auch alle Unternehmen des Fonds berücksichtigt wurden", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz."

Nauhauser und seine Kollegen mahnten die Bank deshalb wegen irreführender Werbung ab. Da die Deka keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, geht der Fall vor Gericht. Verbraucher seien bei der Geldanlage auf uneingeschränkt verlässliche Informationen angewiesen. "Selbstauskünfte von Unternehmen sind keine verlässliche Informationsquelle. Und mit Wirkungsaussagen zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage sollte nur werben, wer die Wirkung tatsächlich nachweisen kann", sagt Nauhauser (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Führt die Werbung für Impact-Fonds in die Irre?").

"Werden uns gegen die Klage juristisch wehren"
Die Vorwürfe seien unbegründet, so ein Sprecher der Dekabank auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE, "daher werden wir uns gegen die Klage juristisch wehren". Der "Impact-Rechner" stelle einen möglichen Wirkungsbeitrag eines nachhaltigen Investments anhand belastbarer Nachhaltigkeitskriterien dar.

"Die Bereitstellung der für die Berechnung notwendigen Daten erfolgt von Dienstleistern, die auf eine jahrzehntelange Erfahrung mit dem Reporting von ESG- und Klimadaten zurückgreifen", betont der Sprecher. Erst kürzlich habe das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen den Fonds für seine transparente Darstellung – auch dank des "Impact-Rechners" – mit dem "Sustainable Award in Finance" ausgezeichnet.

"Eine richterliche Entscheidung ist sicherlich eine Chance"
"Unabhängig vom konkreten Fall wird die Frage des 'Impact-Washings' in den kommenden Monaten sicherlich breit debattiert werden müssen", sagt Roland Kölsch, Geschäftsführer der Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen (QNG), die das FNG-Siegel verantwortet. "Eine richterliche Entscheidung ist sicherlich eine Chance, mehr Rechtssicherheit zu bekommen und im Sinne von Produktklarheit und Produktwahrheit auch zu begrüßen."

Im vergangenen Jahr hatte unter anderem der frühere FNG-Vorstand Frank Wettlauffer mit Blick auf den positiven "Impact" von Nachhaltigkeitsfonds von einer "Wirkungsillusion" gesprochen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Für die Umwelt könnte eine solche Werbung unter dem Strich sogar schädlich sein, warnt er. "Anbieter grüner Geldanlagen stellen vor allem den vermeintlich positiven Beitrag des Anlageprodukts heraus. Dies könnte bei Anlegern zu weniger nachhaltigem Handeln mit effektiver Wirkung führen, beispielsweise weil eine angebliche Kohlendioxid-Kompensation schon durch die Anlage in Finanzprodukten erreicht werde und eine effektive Kompensation oder der Verzicht auf schädliche Handlungen unterlassen wird." (bm)