Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Treuhhandgesellschaft des Fondsinitiators MPC Capital verklagt und nun in erster Instanz beim Handelsgericht Wien Recht bekommen. In dem Verfahren geht es um 14 nach Ansicht des VKI rechtswidrige Klauseln des Treuhandvertrags, den die Anleger mit dem MPC-Treuhänder TVP abgeschlossen haben. In der Kritik steht wie berichtet die Rückforderung von Auszahlungen, die notleidende Fondsgesellschaften von ihren Anlegern verlangen. Der VKI glaubt, dass die Durchsetzung der Rückzahlungsaufforderungen durch die Entscheidung des Handelsgerichts Wien erheblich erschwert ist. Das Urteil ist allerdings nicht rechtkräftig.

Unterdessen hat das MPC Capital, die Muttergesellschaft der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft, Berufung gegen das Urteil angekündigt. "MPC Capital und TVP haben dazu nach wie vor eine andere Rechtsmeinung", heißt es in der MPC-Stellungnahme zur VKI-Aussendung. Das Emissionshaus wies darauf hin, dass Rückforderungen von Auszahlungen auf den geltenden Gesetzen in Deutschland und Österreich basieren. Außerdem seien die finanzierenden Banken und nicht TVP die Betreiber der Rückforderungen. "Die TVP ist hier lediglich Mittler zwischen den Banken und den Anlegern. Daher würde ein Urteil zugunsten des VKI nichts am Bestand der Forderung der Banken gegenüber Anlegern ändern", meint MPC.

Der VKI vertritt nach eigenen Angaben "2.600 Betroffene", die sich bei ihren Investitionen in die geschlossenen Fonds von MPC "getäuscht und geschädigt sehen". Der Verband geht unter anderem in Rahmen einer "Sammelintervention" gegen MPC und Banken, die MPC-Fonds verkauft hatten, vor. Es fand in den vergangenen Monaten eine außergerichtliche Mediation statt, die vor kurzem ohne Ergebnis beendet wurde. "Nun leben die gerichtlichen Auseinandersetzungen wieder auf", kündigt der VKI die nächste Attacke auf das Hamburger Emissionshaus an. Davon werden auch die Banken, die sich wie zum Beispiel die Hypo Steiermark nicht außergerichtlich mit dem Verein einigen, betroffen sein. (ae)