Die DWS wehrt sich entschieden gegen Vorwürfe einer früheren Mitarbeiterin, ihre Fortschritte bei der nachhaltigen Geldanlage übertrieben positiv dargestellt zu haben.

Die Auseinandersetzung um die schon Anfang August bekannt gewordenen Anschuldigungen hat eine neue Qualität erhalten, weil Medienberichten zufolge die US-Börsenaufsicht SEC und amerikanische Bundesstaatsanwälte die Vorwürfe untersuchen. Der Nachrichtenagentur "Bloomberg" zufolge nimmt auch die deutsche Finanzaufsicht Bafin den Vermögensverwalter unter die Lupe. Die DWS-Aktie verlor am Donnerstag (26.8.) fast 14 Prozent an Wert (lesen Sie auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Greenwashing? Der Fall DWS muss der Branche eine Lehre sein").

Die DWS äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht inhaltlich zu den Vorfällen, nahm am Abend dann aber ausführlich Stellung. "Die DWS steht zu den Offenlegungen in ihren Jahresberichten", so das Unternehmen. "Wir weisen die Anschuldigungen einer ehemaligen Mitarbeiterin entschieden zurück."

Unterscheidung zwischen ESG-Integration und dezidierten Nachhaltigkeitsfonds
Der Anbieter erläutert, in seinem Geschäftsbericht 2020 zwischen "ESG-integrierten AuM" und "ESG-AuM" zu unterscheiden. AuM steht für Asset under Management, also das verwaltete Vermögen. Als "ESG-integriert" wurden der DWS zufolge aktiv verwaltete Mandate gezählt, die "eine Abdeckung von mehr als 90 Prozent des Portfolios durch ESG-Daten" aufwiesen. Dieses Vermögen sei nicht auf die "ESG-AuM", die dezidierten Nachhaltigkeitsprodukte, angerechnet worden.

Im jüngsten Halbjahresbericht, der im Juli 2021 veröffentlicht wurde, weist die DWS der Stellungnahme zufolge 70,1 Milliarden Euro an "ESG-AuM" ("dezidierte ESG-Produkte") aus. Hier sei der überarbeitete Klassifizierungsansatz in Übereinstimmung mit der EU-Offenlegungsverordnung angewandt worden. "Darüber hinaus meldeten wir 16,4 Milliarden Euro an illiquiden, mit einem grünen Label versehenen Einzelvermögen in nicht ESG-klassifizierten Produkten", so die DWS.

"Haben den Anspruch, ein führender ESG-Vermögensverwalter zu werden"
In ihrer Stellungnahme verweist die DWS zudem auf ihre nach eigenen Angaben "lange Tradition in nachhaltigem und verantwortungsvollem Investieren, die weit über 20 Jahre zurückreicht". Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien sei eine "Voraussetzung für künftigen Erfolg in der Vermögensverwaltungsbranche", so die Überzeugung in Frankfurt. "Entsprechend haben wir ESG als einen Eckpfeiler unserer Unternehmensstrategie definiert und haben den Anspruch, ein führender ESG-Vermögensverwalter zu werden." (bm)