Die Fondsgesellschaft DWS zahlt eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Dollar (23,6 Millionen Euro), um zwei Verfahren der US-Börsenaufsicht SEC beizulegen. Die Behörde hatte der Fondstochter der Deutschen Bank Greenwashing und Versäumnisse bei der Geldwäschebekämpfung vorgeworfen. Die Greenwashing-Affäre kam durch die ehemalige DWS-Managerin Desiree Fixler ans Licht, die vor rund zwei Jahren mit der Behauptung an die Öffentlichkeit ging, die DWS habe geschönte ESG-Angaben gemacht.

Auf die Geldwäsche-Ermittlungen entfallen sechs Millionen Dollar der Geldbuße, 19 Millionen Dollar zahlt die DWS zur Einstellung der Greenwashing-Ermittlungen. Die DWS hat eigenen Angaben zufolge die Feststellungen der SEC weder zugegeben noch dementiert. In dem Verfahren zum Greenwashing stellte die SEC in einer Mitteilung fest, dass die DWS "wesentliche irreführende Aussagen" zur Einbeziehung von ESG-Faktoren gemacht habe und von 2018 bis 2021 ihre eigenen ESG-Bestimmungen nicht angemessen umgesetzt habe.

Mit ESG in der DNA geworben
"Anlageberater müssen sicherstellen, dass ihre Handlungen mit ihren Worten übereinstimmen", sagte Sanjay Wadhwa, stellvertretender Leiter der Enforcement-Abteilung der SEC und Leiter der Taskforce Klima und ESG. "In diesem Fall hat die DWS damit geworben, dass ESG in ihrer 'DNA' liegt." Aber ihre Anlageexperten hätten es versäumt, die ESG-Anlageprozesse so zu befolgen, wie das Haus sie vermarktet habe.

Bezüglich der Geldwäschebekämpfung stellt die SEC fest, dass die DWS "es versäumt hat, sicherzustellen, dass die Fonds über ein Programm verfügen, das auf ihre spezifischen Risiken zugeschnitten ist", sagte Gurbir Grewal, der Leiter der SEC-Enforcement-Abteilung, laut Mitteilung. Die DWS teilte mit, man sei froh, dass diese Untersuchungen abgeschlossen werden konnten.

"Es gab keine betrügerische Absicht"
"Infolge ihrer zweijährigen intensiven Untersuchung hat die SEC in ihrer ESG-Anordnung keinerlei falsche Angaben in Bezug auf unsere Finanzveröffentlichungen oder die Offenlegungen in unseren Fondsprospekten festgestellt", betont die DWS gegenüber FONDS professionell ONLINE. "Die Anordnung macht zudem deutlich, dass es keine betrügerische Absicht gab und dass die festgestellten Schwachstellen sich auf Prozesse und Vorgehensweisen beziehen, zu deren Verbesserung das Unternehmen bereits Maßnahmen ergriffen hat."

Die Order der SEC führe auch "keine Anzeichen dafür auf", dass die Mitarbeiter der DWS  Investment Management Americas ESG-Faktoren im Investmentprozess nicht berücksichtigt hätten. Zu dem Anti-Geldwäsche-Verfahren betonte das Haus: "Seit 2020 haben wir unsere Anti-Geldwäsche-Prozesse für unser US-Publikumsfondsgeschäft verbessert."

Bislang höchste Greenwashing-Strafe
Die Greenwashing-Vorwürfe der früheren ESG-Chefin Fixler hat der Fondsmanager stets zurückgewiesen. Dennoch mündete die Affäre in der Ablösung von DWS-Chef Asoka Wöhrmann. Sein Nachfolger Stefan Hoops hatte derweil "überschwängliches Marketing" eingeräumt. Im zweiten Quartal hatte die DWS 27 Millionen Euro an "sonstigen" Rückstellungen gebildet. Der Großteil davon war Berichten zufolge für Geldbußen im Zusammenhang mit Ermittlungen in den USA und Deutschland vorgesehen. Ein Verfahren der deutschen Finanzaufsicht Bafin zum Greenwashing läuft noch.

Die Strafe ist für die DWS zwar überschaubar, aber doch die höchste, die die SEC jemals wegen des Vorwurfs des Greenwashings verhängt hat. So war die Asset-Management-Einheit der Bank of New York Mellon die erste Gesellschaft in der Branche, die in dieser Angelegenheit bestraft wurde. Die SEC hat dem Haus im Mai 2022 eine Zahlung von 1,5 Millionen Dollar auferlegt. Darauf folgte im November eine Geldstrafe in Höhe von vier Millionen Dollar für die Investmentsparte von Goldman Sachs.

Gangart verschärft
Im Sommer hatte die SEC offenbar ihre Gangart beim Verdacht auf Greenwashing verschärft und bei Asset Managern Dokumente angefordert und zum Teil auch Vorladungen verschickt. Besonders in den Fokus sind dabei offenbar Investmentfonds mit klassischer Strategie geraten, die aber in Fonds mit nachhaltigem Ansatz umgewidmet wurden. Ebenfalls genauer schauen die Prüfer bei Anlagekonzepten hin, die sowohl in den USA als auch in Europa verkauft werden. (Bloomberg/ert)