Für renditehungrige Anleger klingt das Versprechen wie ein Traum: 9,75 Prozent Zinsen pro Jahr sind in diesen mauen Zeiten beinahe märchenhaft. Damit wirbt die Anbieterin, die bis vor kurzem völlig unbekannte Kitzventure GmbH, ganz offensiv auf allen Kanälen, vom Internet bis zum Fernsehen. Jetzt ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), die wegen Kitzventure auch schon in der Kritik stand, eingeschritten: Sie hat Kitzventure-Geschäftsführer Olaf Wittbrodt "wegen irreführender Werbung sowie fehlendem Prospekthinweis" zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert.

Die Verwaltungsstrafe beträgt 69.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten, ist aber noch nicht rechtskräftig. "Wer im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen, das nach diesem Bundesgesetz prospektpflichtig ist, oder im Zusammenhang mit der Zulassung zum geregelten Markt (§ 74 Börsegesetz), entgegen der Vorschrift des § 4 wirbt", heißt es in § 16 (Ziffer 3) Kapitalmarktgesetz (KMG), "begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro zu bestrafen."

Paragraf § 4 KMG schreibt vor, dass in der Werbung jedenfalls auf den Prospekt hingewiesen und die Werbung als solche klar gekennzeichent sein muss. Die darin enthaltenen Angaben dürfen nicht unrichtig oder irreführend sein und nicht im Widerspruch zum Prospekt stehen.

Zum Hintergrund: Kitzventure bietet Privatanlegern Investments in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen. Die Investoren finanzieren das in Kitzbühel ansässige Unternehmen, das sich als "unabhängige Private-Equity-Gesellschaft" ausgibt, mit Krediten. Eigentums-, Mitsprache- und Kontrollrechte haben die Anleger nicht. Sie müssen darauf vertrauen, dass Kitzventure die Nachrangdarlehen und die versprochenen Zinsen in Höhe von 9,75 Prozent pro Jahr zurückzahlen kann. Die Rückzahlung hängt von der Bonität und vom wirtschaftlichen Erfolg der Emittentin ab. Bei Zahlungsausfällen droht den Anlegern der Totalverlust.

Riskante Blackbox
Der Anbieter steht aus mehreren Gründen in der Kritik. Das betrifft im Wesentlichen das Angebot, das privaten Investoren ab 250 Euro Investitionsbetrag mit nur 36 Monaten Laufzeit eine jährliche Verzinsung 9,75 Prozent verspricht. Kitzventure selbst präsentiert sich als Private-Equity-Gesellschaft, die Firmenbeteiligung kauft und verkauft, ist aber nicht wie ein Private-Equity-Manager reguliert. Von den Anlegern verlangt das Unternehmen Vorschusslorbeeren: Es wurde erst im Herbst 2015 gegründet und verfügt demzufolge über keinen Trackrecord.

Über die Private-Equity-Expertise von Geschäftsführer Wittbrodt ist nichts bekannt. "Kitzventure kann aus nachvollziehbaren Gründen nicht alle Details des eigenen Geschäftsmodells veröffentlichen", heißt es in einer Stellungnahme, die das Unternehmen wegen "oftmals unvollständiger und einseitiger Berichterstattung" Anfang Februar veröffentlicht hat. Zum FMA-Bußgeld kündigte Kitzventure "in den nächsten Tagen eine gesonderte Stellungnahme" an. Wittbrodt werde gegen den Bescheid Beschwerde einlegen, erklärte das Unternehmen auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. (ae)