"Crowdfunding ist endgültig in der Wirtschaft angekommen und hat sich als dynamische Finanzierungsoption für innovative Unternehmen etabliert. Allein im ersten Halbjahr 2018 konnten mit diesem Instrument 16,8 Millionen Euro eingesammelt werden", so lautet das Zwischenfazit von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anlässlich des dreijährigen Bestehens des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG). Zum Vergleich: Im Jahr 2017 sammelten österreichische Crowdfunding-Plattformen im Bereich Crowdinvesting 26,5 Millionen Euro ein. "Gerade junge, innovative Unternehmen benötigen eine vielfältige Finanzierungslandschaft, um ihre Geschäftsideen umsetzen zu können. Angesichts der restriktiven Auflagen im klassischen Kreditbereich ist Crowdfunding auch für Klein- und Mittelbetriebe und Start-ups eine gute Alternative", so die Ministerin, die auf die im August in Kraft getretene Novelle des Alternativfinanzierungsgesetzes verweist.
 
Mehr Handlungsspielraum
Die neuen Regelungen sollen vor allem mehr Handlungsspielraum für Crowdfunding und Crowdinvesting ermöglichen. Die Novelle beendet die bisherige Beschränkung auf Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren operative Tätigkeit. Somit wird erstmals allen Unternehmen der Zugang zu Crowdfunding ermöglicht und dem derzeit großen Interesse an Crowdinvesting im Immobilienbereich Rechnung getragen.

Neben der Öffnung des Zugangs wurden auch die Schwellenwerte erhöht und die Informationspflichten erleichtert. So entfallen bis 250.000 Euro die Informationspflichten zur Gänze und auch Emissionen bis zu zwei Millionen Euro können leichter realisiert werden. Der Entfall der Meldepflichten an den Emissionskalender sowie die Erleichterungen im Rahmen der Prüfpflichten für Emittenten und Plattformbetreiber machen alternative Finanzierung noch attraktiver.
 
Drei Jahre Alternativfinanzierung in Österreich
Vor dem Inkrafttreten des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) mit 1. September 2015 bewegten sich die Unternehmen beim Crowdfunding in einem rechtlichen Graubereich. Das AltFG hat erstmals einen klar verständlichen Rechtsrahmen geschaffen, der Österreich zu einem Vorreiter bei alternativen Finanzierungen für Mittelstandsunternehmen innerhalb der Europäischen Union gemacht hat.

Der Erfolg dieses Gesetzes zeigt sich auch an den Zahlen: Wurden 2014 noch 3,9 Millionen Euro über Crowdfunding eingesammelt, waren es 2015 (Einführung Gesetz) schon 11,8 Millionen Euro und 2016 (das erste komplette Jahr mit dem Gesetz) bereits 18,2 Millionen Euro. Seit Durchführung des ersten Crowdfunding-Projekts im Jahr 2012 kann die heimische Branche per Stichtag 31.12.2017 auf ein kumuliertes Projektvolumen (einschließlich donation und reward based Crowdfunding) von 65,8 Millionen Euro zurückblicken. Bisher wurden in Summe 342 Projekte im Bereich Crowdinvesting in Österreich realisiert.

Neben Start-ups bietet Crowdfunding auch etablierten Unternehmen die Möglichkeit, mittels des im Crowdinvesting gesammelten Mezzaninkapitals das Eigenkapital zu erhöhen, um so mehrere Projekte parallel zu realisieren. Neben den finanziellen Vorteilen einer Crowdfunding-Kampagne ist der damit verbundene Marketing-Effekt besonders interessant für die Unternehmen. Die Kleininvestoren identifizieren sich mit der Idee und werben durch eigene Motivation weitere zukünftige Kunden an. (gp)