Finanzminister Gernot Blümel hat Montagvormittag bei einer Pressekonferenz mit Vertretern der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und des Bankensektors klar gemacht, dass die Beihilfen angesichts der Corona-Epidemie ausgeweitet werden. Zusätzlich zu dem bereits Ende der Vorwoche bekanntgegebenen Krisenfonds der Republik, der mit vier Milliarden Euro befüllt ist, stellt die Österreichische Kontrollbank weitere zwei Milliarden Euro an Kreditgarantien zur Verfügung.

Gleichzeitig sollen die Banken ohne größere bürokratische Auflagen unkompliziert Hilfe weitergeben können, sagte Blümel. Dazu dürfte es auch bald europaweite Lockerungen geben: Man werde Montagnachmittag im Rahmen des Ecofin über Maßnahmen diskutieren.

"Jeder bereit zu helfen"
In Österreich gebe es einen Schulterschluss zwischen Regulatorik, Politik und Bankensektor. Unter anderem werde die Kreditwirtschaft sowohl Privaten als auch Unternehmen Stundungen bei Krediten anbieten, wenn es zu Corona-bedingten Engpässen kommt. Einen gesetzlichen Anspruch, dass die Bank bei Problemen hilft, gibt es nicht. Aber: "generell ist jeder bereit zu helfen", verwies Blümel auf die Bereitschaft des Kreditsektors, sich auf dem Kulanzweg zu einigen.

Die bis zu vier Milliarden Euro aus dem Krisenfonds zur "Sicherung von Standort und Beschäftigung" stehen sowohl Unternehmen als auch Privaten zur Verfügung, betonte Blümel. Das Geld soll nicht nur zur Gesundheitsversorgung, etwa den Kauf von Geräten, dienen. "Es steht zur Verfügung, um Arbeitsplätze zu sichern, Menschen sollen weiter ihre Fixkosten wie Kredite bezahlen können", sagte Blümel.

"Zweizeiler reicht"
Um die Liquidität innerhalb der Unternehmen zu gewährleisten, habe er die Finanzbehörden angewiesen, Anträge unkompliziert abzuarbeiten. "Ein Zweizeiler reicht, wenn man betroffen ist, um einen Antrag zu stellen", sagte Blümel. Anträge könne man zum einen weiter an die "bewährten Hilfssysteme wie  AWS oder Hoteliersbank stellen", so Blümel. Dort werde gerade daran gearbeitet, schneller helfen zu können. Zum anderen werde daran gearbeitet, wie man die über den Hilfsfonds zur Verfügung gestellten vier Milliarden Euro an die zuständigen Ministerien weitergibt. "Spätestens nächsten Montag" sollen die Gelder beantragt werden können.

Unkompliziert und rasch sollen Unternehmen auch durch Steuermaßnahmen entlastet werden. Das Finanzministerium hat einen "Kombinierten Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus" (Link zur BMF-Website) online gestellt. Dieses Formular können Unternehmen ausfüllen und anschließend entweder an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden oder über FinanzOnline hochladen. Mit dem Formular können Unternehmen folgendes beantragen:

- Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, können sie die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen.

- Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen.

- Zahlungserleichterungen
Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann aufgeschoben oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Service: Link zum COVID-19 Gesetz vom 15.3.2020

- Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen. (eml)