Die Luxemburger Finanzaufsicht CSSF hat eingehend geprüft, welche Folgen ein Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union ohne vertragliche Regelung auf den Fondsvertrieb hätte. Das Szenario eines "No-Deal-Brexit" erscheint immer wahrscheinlicher, seitdem das britische Unterhaus den von Premierministerin Theresa May mit den übrigen EU-Staaten ausgehandelten Austrittsplan niederschmetterte.

In einer Mitteilung rät die CSSF nun dringend europäischen Asset Managern, die ihre Produkte in Großbritannien vertreiben, ihre Geschäftstätigkeit bei der britischen Aufsicht FCA anzumelden. Denn seit dem 7. Januar 2019 gilt eine Übergangsregelung, die EU-Firmen den Zugang zum britischen Markt ermöglicht. Bis 28. März 2019 – also einen Tag vor dem Brexit – müssen Fondsanbieter der FCA mitteilen, dass sie diese Übergangsregel nutzen wollen. Verpasst eine Gesellschaft diese Frist, kann sie ihre Produkte nicht mehr im Königreich vertreiben.

Entwarnung für die "Delegation"
Die britischen Behörden hatten diese Regel für den Fall eingeführt, dass es zu einem No-Deal-Brexit kommt. Innerhalb der EU können Finanzunternehmen frei ihre Dienste anbieten, solange sie in mindestens einem Mitgliedssaat beaufsichtigt werden. Bei einem Ausstieg ohne vertragliche Vereinbarung erhält Großbritannien auf einen Schlag den Status als Drittland – und damit wäre ein freier Austausch nicht mehr ohne weiteres möglich.

Im umgekehrten Fall gibt die CSSF Entwarnung: Luxemburger Vehikel dürfen auch im Falle eines No-Deal-Brexit von einem Fondsmanager gelenkt werden, der in Großbritannien ansässig ist. Das Szenario, dass scharenweise Portfoliomanager von London nach Frankfurt oder Paris umziehen müssen, ist damit vom Tisch. Im Zuge der sogenannten "Delegation" können in einem EU-Land beheimatete Fonds auch von einem Manager gelenkt werden, der in einem Nicht-EU-Land sitzt.

Um Kooperation bemüht
Die Luxemburger Aufseher schränken aber ein, dass die Manager eine britische Lizenz benötigen, der Regulierungsstandard auf der Insel sich in einem "vernünftigen" Rahmen bewegt und eine Kooperation mit der FCA besteht. Die CSSF "bemühe" sich darum, dass im Falle eines No-Deal-Brexit solch eine Kooperation bis zum 29. März beschlossen werde, heißt es in der Mitteilung.

Auf eine Gruppe geht die CSSF nicht näher ein: Britische Fondsanbieter, die ihre auf der Insel angesiedelten Produkte auf dem europäischen Kontinent vertreiben. Im Falle eines ungeordneten Austritts Großbritanniens müssen diese ihre Salesaktivitäten komplett einstellen. Betroffen sind davon Häuser wie M&G, Columbia Threadneedle oder First State. Diese sind dabei, EU-Anleger in Luxemburger oder irische Kopien ihrer britischen Fonds zu übertragen. (ert)