Jede/r Arbeitnehmer/in hat nach Beendigung eines Angestelltenverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es liefert künftigen Arbeitgebern Informationen über die Qualifikation und ist daher ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Und genau deshalb ist höchste Vorsicht bei den Formulierungen geboten. Denn Beschreibungen, die zunächst positiv klingen, drücken häufig etwas ganz anders aus, schreibt das Lifestyle-Magazin "GQ". Wenn Sie solche "Codes" entdecken, sollten Sie unbedingt mit der Personalabteilung sprechen und ein neues Arbeitszeugnis fordern. Ist diese nicht dazu bereit, können Sie auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Die "GQ"-Redaktion hat eine Liste der zehn wichtigsten doppeldeutigen Botschaften aus Arbeitszeugnissen erstellt – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)