Nach einem OGH-Urteil hieß es im Verfahren rund um die insolvente Anglo Austrian Bank (AAB) zurück an den Start: Das Oberste Gericht entschied Mitte Juli, dass nicht der Abwickler sondern nur die FMA den Konkursantrag hätte stellen dürfen. Zumindest hätte die Behörde eine Stellungnahme zum Konkursantrag abgeben müssen. Nachdem die FMA ihre Stellungnahme und den Konkursantrag beim Handelsgericht Wien eingereicht hat, hat das Handelsgericht Wien vergangenen Freitag die Wiederaufnahme des Verfahrens verkündet.

Laut Handelsgericht bleibt der am 02.03.2020 beantragte Konkurs aufrecht. Ebenso wurde Insolvenzverwalter Georg Freimüller im Amt bestätigt. Mögliche Gläubiger erhalten aber mehr Zeit: Forderungen können noch bis zum 01.10.2020 angemeldet werden – die ursprüngliche Frist war der 14. Mai 2020. Bereits angemeldete Forderungen müssen aber nicht erneut vorgebracht werden. Die erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und allgemeine Prüfungstagsatzung findet am 15.10.2020 (9:45) am Handelsgericht Wien statt. 

Einlagensicherung kann wieder auszahlen
Mit dem Beschluss des Handelsgerichtes kann auch die Einlagensicherung (ESA) wieder AAB-Gelder auszahlen. Die ESA hatte die Auszahlung nach der OGH-Entscheidung unterbrochen. Mehr als 85 Prozent der Ex-Meinl Gelder war zuletzt bereits ausbezahlt. Allerdings gibt es nach den Erfahrungen der ESA in allen Insolvenzfällen einen gewissen Anteil an Leuten, denen das Geld mangels Erreichbarkeit oder Erinnerung an das eigene Bankvermögen erst im Laufe der Jahre erstattet werden kann. (eml)