Laut einem Bericht der "Presse" müssen sich momentan die Finanzmarktaufsicht (FMA) und das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) mit einer Klage gegen die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) auseinandersetzen. Ein Bankkunde der Hypo Vorarlberg habe einen Individualantrag auf "Aufhebung sämtlicher Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen" gestellt, schreibt die Tageszeitung.

Demnach könnte der Betroffene die KIM-VO mit Verweis auf Artikel 139 des Bundesverfassungsgesetzes tatsächlich kippen, wonach der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Verordnung aufheben kann, wenn ihre gesetzliche Grundlage fehlt. Genau in diese Richtung argumentiert der Bankkunde. Die Verordnung sei gesetzwidrig, weil die systemischen Risiken für die Finanzstabilität gar nicht mehr existieren.

Kreditvergabe eingebrochen
Die FMA hatte die Verordnung auf Empfehlung des FMSG erlassen, nachdem es mehrere internationale Warnungen wegen fragwürdiger Kreditvergabestandards der österreichischen Banken gab (zu viele variable Kredite, zu lange Laufzeiten, oft keine Eigenmittel etc.). Verpflichtend sind seit vergangenem August 20 Prozent Eigenkapital vom Kaufpreis inklusive Nebenkosten, eine Laufzeit von maximal 35 Jahren und eine Schuldendienstquote von höchstens 40 Prozent des Haushaltseinkommens.

Die Kreditvergabe brach daraufhin ein – aber nicht nur deshalb: Zusätzlich sind in den vergangenen Monaten auch die Zinsen stark angestiegen, wodurch automatisch Dynamik aus dem heißgelaufenen Immobilienmarkt genommen wird. Alles in allem wurden im Juli 2023 in Österreich um 68 Prozent weniger neue Immobilienkredite vergeben als im Juli des Vorjahres. Die Banken fordern seit Langem sehr vehement, dass die KIM-VO aufgehoben wird, und zogen sich damit den Unmut der FMA zu, die kürzlich öffentlich betonte, man werde die Kreditvergabe der Banken genauer prüfen. 

Antrag angenommen
Mit dem nun laufenden Verfahren muss sich die Behörde auch juristisch mit der Sache beschäftigen. Laut "Presse" haben die Verfassungsrichter einen ersten Antrag des Hypo-Kunden aufgrund eines Formalfehlers zurückgewiesen. Der Mann hatte nicht angeführt, inwieweit er selbst betroffen ist. Nachdem dies nachgeholt wurde, sei der Antrag im August angenommen worden.

Im konkreten Fall ging es um eine rund 217.000 Euro teure Eigentumswohnung, für die der Kunde nur knapp 14 Prozent Eigenkapital statt der in der KIM-VO geforderten 20 Prozent mitbrachte. Auch die monatliche Rate in Höhe von 911,45 Euro für einen fixverzinsten Kredit über 30 Jahre Laufzeit hätte die erlaubte Schuldendienstquote von 40 Prozent um 6,9 Prozentpunkte überschritten. Die Hypo Vorarlberg habe den Kauf nicht finanzieren können, da ihr Ausnahmekontingent bereits ausgeschöpft gewesen sei.

Das FMSG, das gestern (2.10.) Sitzung hatte, sieht momentan keinen Anlass, die Regeln zu ändern. Die systemischen Risiken sind nach Ansicht des Gremiums durch den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen nach wie vor gegeben. In einer Aussendung verweist das FMSG darauf, dass mehr als die Hälfte der Banken weniger als 50 Prozent ihrer Ausnahmekontingente ausgenutzt haben. Nur einzelne Institute hätten "ihre Ausnahmekontingente mehr als ausgeschöpft". Die Kreditvergabestandards hätten sich mit der Verordnung verbessert. (eml)