In Kürze endet die Frist für die Anmeldung im deutschen Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG-Verfahren) gegen den Abschlussprüfer des pleitegegangenen Finanzdienstleisters Wirecard. Das Verfahren, das in München startet, wurde Mitte März im Klagsregister eingetragen. Ab dann läuft eine sechsmonatige Frist für die Anmeldung von Ansprüchen.

In dem Verfahren gehe es darum, dass anhand eines Musterklägers stellvertretend für alle anderen Betroffenen festgestellt wird, ob und in welchem Ausmaß der Abschlussprüfer gegenüber Anlegerinnen und Anlegern haftet, erklärt Rechtsanwalt Lukas Aigner, Kooperationspartner der Rechtsplattform Cobin Claims. Nach einem erfolgreich verlaufenen Musterverfahren können Schadenersatzansprüche von Betroffenen durchgesetzt werden.

Einmeldeinfrastruktur
Der Verein Cobin Claims bietet einen Online-Datenraum, über den Betroffene ihre Daten für einen Anschluss an das Verfahren einliefern können. Anwaltlich vertreten werden die Anleger durch die Wiener Kanzlei Aigner Lehner Zuschin. Über die Cobin-Plattform gebe es einen "vergünstigten Tarif" wie Vereinsobmann Oliver Jaindl in einer Aussendung erklärt. Eine Einmeldung bei Cobin sei bis 16. August möglich. Anschließend komme es zu einer Prüfung der Ansprüche und zur Einreichung beim Verfahren in Deutschland. (eml)